Druckartikel: Gutachten über "Sektenkinder" liegt vor

Gutachten über "Sektenkinder" liegt vor


Autor: Pauline Lindner

Lonnerstadt, Donnerstag, 16. Mai 2013

Das Gutachten eines Jugendpsychologen ging beim Familiengericht Erlangen ein. Über seinen Inhalt bewahren Gericht und Verfahrensbeteiligte Stillschweigen, denn das Sorgerechtsverfahren ist zum Schutz der Privatsphäre nicht-öffentlich.
Die Kinder aus Lonnerstadt leben in der Sekte "Neue Weltdiener". Das Haus des sogenannten Gurus von Ailsbach ist anhand der esoterischen Bilder an der Wand gut zu erkennen. Schadet sein Einfluss den Kindern? Ein Gutachten, das jetzt vorliegt, soll aufklären.  Foto: dpa (Archiv)


Christine Wiesneth macht sich Sorgen um ihre drei Enkel. Denn deren Eltern haben ihr Leben ganz nach den Regeln des so genannten Gurus von Ailsbach ausgerichtet. Wiesneth fürchtet, die Kinder im Alter von acht, elf und 14 Jahren leiden dadurch in ihrer Entwicklung in dem aus pseudoreligiösen Motiven ärmlichen Haushalt. Ohne Telefon und mit ungenügender Heizung, wie die Großmutter nach ihren bisherigen Erfahrungen annehmen muss. Der Kontakt zu Sohn und Enkeln, die in Lonnerstadt leben, ist schon seit längerer Zeit abgerissen.

Ob eine Gefahr für die Kinder besteht, klärt ein Gutachten. Das Familiengericht Erlangen hat einen Jugendpsychologen und - psychiater beauftragt, zu beurteilen, ob die Lebensform der Eltern das Kindeswohl beeinträchtigt. "Ich hoffe, dass das Gutachten ein Schritt nach vorne ist", sagt die Oma dazu, die nicht zu den Beteiligten am Prozess gehört. "Über den Inhalt kann ich nur raten."

Gutachten ging an Beteiligte

"Am 6. Mai ging das Gutachten beim Gericht ein und wurde nun den Verfahrensbeteiligten zugestellt", teilte dazu Justizpressesprecher Michael Hammer mit. Er rechnet damit, dass das Gericht voraussichtlich noch im Juni einen Termin anberaumt, um das laufende Sorgerechtsverfahren fortzusetzen.

"Es werden die Eltern, das Jugendamt und der Verfahrenspfleger gehört werden, aber auch die Kinder ", erklärte Hammer zu den nächsten Schritten. Der Verfahrenspfleger wurde vom Gericht bestellt, da die Minderjährigen selbst keinen Prozess führen können und sich dieses Verfahren gegen die Eltern, die gesetzlichen Vertreter, richtet. Genauso wie infolge eines Scheidungsverfahrens.

Mögliche Rechtsfolgen

Auch die möglichen Folgen sind gleich. Bejaht der Gutachter schädigende Auswirkungen, könnte das Gericht den Entzug des Sorgerechts aussprechen. Dann müsste ein Vormund bestellt werden. Er müsste dann entscheiden, was mit den Kinder geschieht. Und vor allem wo sie wohnen sollen. Aufenthaltsbestimmungsrecht nennen das die Juristen.

Auch Heike Krahmer, die Leiterin des Jugendamts am Landratsamt hat das Gutachten erhalten. "Wir haben schon im Sommer 2012 das Gutachten angeregt", sagt sie zum bisherigen Ablauf. Und: "Das Gutachten hat uns wichtige Aufschlüsse gegeben. Dementsprechend werden wir weiter tätig sein."