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Guru von Lonnerstadt bleibt weiterhin vorerst auf freiem Fuß


Autor: Sabine Memmel

Lonnerstadt, Donnerstag, 14. April 2016

Es gibt wieder Neuigkeiten über den Guru aus Lonnerstadt: Seine Beschwerde beim Oberlandesgericht wurde abgewiesen. Nun muss ein Gefängnis gefunden werden.
Der Guru aus Lonnerstadt mit seiner Freundin.  Archivfoto: Bauriedel


Die Beschwerde des Gurus von Lonnerstadt wurde vom Oberlandesgericht Nürnberg verworfen. Darüber informierte Oberstaatsanwältin Antje Gabriels-Gorsolke am Donnerstag Nachmittag auf Nachfrage des FT.

Er hatte aus gesundheitlichen Gründen einen Vollstreckungsaufschub erbeten, dieser wurde abgelehnt.

"Vom grundsätzlichen Ablauf würden wir jetzt eine neue Ladung zum Strafantritt schicken", sagte Gabriels-Gorsolke am Telefon. Allerdings muss zunächst noch eine Justizvollzugsanstalt gefunden werden, die ihn trotz seiner gesundheitlichen Probleme aufnimmt. Diese Suche dauere derzeit noch an. "Im Gefängnis ist er in besonderer staatlicher Obhut. Dabei muss gewährleistet sein, dass sich die gesundheitlichen Einschränkungen nicht verschlechtern", erklärt Gabriels-Gorsolke.

Somit bleibt Gerhard L. (57) vorerst auf freiem Fuß. Fluchtgefahr bestehe weiterhin nicht.

Die Lebensgefährtin des Gurus sitzt bereits seit Ostern in Haft. Sie wurde von der Kriminalpolizei Erlangen in dem gemieteten Wohnhaus in Ailsbach, in dem sie gemeinsam mit Gerhard L. lebte, abgeholt und in die für sie zuständige Justizvollzugsanstalt gebracht.

Gerhard L. und seine Lebensgefährtin waren zuerst 2014 vom Landgericht Nürnberg-Fürth zu drei Jahren Haft verurteilt worden, weil sie dem damals 15-jährigen Sohn der Lebensgefährtin keine Medikamente gegeben hatten, obwohl er an Mukoviszidose erkrankt ist. Dadurch sei er in eine "potenziell lebensbedrohliche Situation" geraten. Eine Revision wurde vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe im August letzten Jahres verworfen.