Genug Munition für eine Strafe
Autor: Michael Busch
Erlangen, Sonntag, 24. März 2019
Rund 200 000 Schusswaffen wurden bei einer Sammlung im Jahr 2009 bei der Polizei abgegeben. Es gab damals eine Generalamnestie.
Waffen sollen nicht in die falschen Hände geraten - deswegen hatten illegale Waffenbesitzer aufgrund einer angekündigten Amnestie ein Jahr Zeit - nämlich bis zum 6. Juli 2018 - diese bei den Polizeirevieren straffrei abzugeben. Ein Anreiz zum Beispiel für Bürger, die etwa durch eine Erbschaft ungewollt in Besitz kamen. Ein Anreiz, den auch ein Erlanger Waffenbesitzer nutzte, der sowohl Waffen als auch Munition besaß.
Der hatte im Radio von dieser Amnestie gehört. Siedend heiß fiel ihm ein, dass er tatsächlich ein Problem bekommen könnte, denn in der Garage hatte er durchaus Munition, im engsten Sinne des Wortes. Im Hause selber hatte er auch Waffen, die er aufgrund einer Sammelleidenschaft sein Eigen nennen konnte. Da aber bei diesen Waffen zum Teil die Funktionsfähigkeit fehlte, machte er sich keine allzu große Gedanken, als er seine Munition der zuständigen Behörde meldete.
Keine Waffen in falsche Hände
"Ich habe diese vor Jahren am Erlanger Exerzierplatz gesammelt", erklärte der 74-Jährige am Rande des Prozesses vor dem Schöffengericht des Erlanger Amtsgerichtes. Nicht wirklich ungewöhnlich, wie viele Erlanger wissen, die zu jener Zeit, als die Amerikaner in der Stadt waren, an den dortigen Schießplätzen im Wald die liegengebliebene Munition aufsammelten. Die einen haben sie früher oder später in der Mülltonne entsorgt, andere haben sie bewusst oder auch in Vergessenheit geraten, im Keller, der Garage oder irgendwo aufgehoben.
Bereits 2009 hatte es eine solche Amnestie gegeben. Damals waren bundesweit rund 200 000 Schusswaffen abgegeben worden. Die Waffen wurden im Anschluss vernichtet. "Das zeigt, dass die Regelung ein wichtiger Beitrag für die Sicherheit ist", betonte der damalige Innenminister Nordrheinwestfalens Herbert Reul. "Sie hilft dabei zu verhindern, dass Waffen in die falschen Hände geraten."
Im Grunde dadurch animiert, brachte der nun Angeklagte eben seine Munition zur Anzeige. In der Folge fand die Polizei bei ihm weitere Gewehre und Munition, die er zum Teil aber aufgrund seiner vorliegenden Erlaubnissen auch haben durfte. Allerdings, und das war letztlich der Grund der folgenden Verhandlung vor dem Gericht, eben auch Munition, die er nicht besitzen durfte.
"Wir haben das zu behandeln und sind als Gerichte auch sehr sensibel bei diesem Thema", unterstrich der vorsitzende Richter des Schöffengerichtes, Wolfgang Gallasch. "Es ist strafbar nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz", erklärte er. Das Gericht war aber auch sensibel in Hinsicht auf die Vorgeschichte. Der Angeklagte ist ein ehrbarer Bürger, der keinerlei kriminelle Vorgeschichte hat. Seine Sammelleidenschaft und die vergessene Munition in der Garage führten zu dem Umstand der Anzeige und der Behandlung vor Gericht.
In einer Verständigung vorab waren sich die Staatsanwaltschaft, die Rechtsverteidiger und auch das Gericht einig, dass hier tatsächlich ein minder schwerer Fall vorliegt. Nichtsdestotrotz bleibe der Besitz dieser Munition und der Waffen strafbar. Allerdings konnte man sich einigen, dass damit das Strafmaß zwischen sechs und zwölf Monaten Gefängnis in einer Bewährungsstrafe liegen könnte.