Führerschein mit Verfallsdatum
Autor: Sebastian Martin
, Donnerstag, 17. Januar 2013
Ab dem 19. Januar gelten neue EU-Führerscheine. Eine nach dem Termin ausgestellte Fahrlizenz muss dann nach 15 Jahren erneuert werden. Alte Lizenzen sind zunächst nicht betroffen. Das erklärt Andreas Brockard, Leiter der Führerscheinstelle im Landratsamt Erlangen-Höchstadt.
Um gleich mal alle Missverständnisse aus der Welt zu schaffen: Auch Andreas Brockard tauscht seinen alten Führerschein, der noch hübsch rosa und aus Papier ist, nicht sofort um. Warum sollte er auch? Es besteht noch keine Pflicht dazu. Brockard muss es wissen, schließlich ist er Leiter der Führerscheinstelle im Landratsamt Erlangen-Höchstadt.
Bei Brockard haben sich dennoch in letzter Zeit Anfragen gehäuft, was denn nun mit den alten Fahrlizenzen passieren würde. Müssen die alten "Lappen" in rosa oder grau eingetauscht werden? Und muss man bald alle 15 Jahre eine Nachprüfung machen oder ein ärztliches Gutachten vorlegen, um sich weiterhin in seinem geliebten rollenden Blech fortbewegen zu dürfen? Brockard beruhigt: Nein, das sei überhaupt nicht der Fall und eine Falschmeldung: "Keine neue Fahrprüfung und kein Leistungstest" seien nötig.
Richtig ist allerdings: Ab dem 19.
Um eine Verlängerung zu bekommen, braucht man lediglich ein neues Lichtbild, mehr ist nicht zu beachten, erklärt Andreas Brockard, der die Einführung der neuen Führerscheine für sinnvoll hält, da sie eine weitere Harmonisierung des europäischen Raumes bedeutet. Ein französischer Führerschein soll zukünftig also auch in Deutschland, ein deutscher auch in Tschechien gültig sein. Die Fahrausbildung in den Ländern soll sich auf Dauer angleichen.
Die Harmonisierung soll ab dem Jahr 2033 dann alle Führerscheinbesitzer betreffen, auch sie müssen ihr Dokument in rosa oder grau eintauschen gegen die zeitlich beschränkte Scheckkarte. Und das kostet dann voraussichtlich 24 Euro, so sei der normale Gebührensatz, sagt Brockard. Und wenn einer bisher schon den bisherigen EU-Führerschein in Scheckkartenformat besitzt, kommt er deutlich billiger weg, der kostet dann um die 8,70 Euro.
Mit dem neuen Führerschein wird auch der Inhalt der Fahrerlaubnisklassen teilweise neu geregelt, das zu erklären, ist aber laut Andreas Brockard zu viel des Guten, denn wenn einer seine alte Klasse 3 hat, dann behält er diese auch. Sie wird lediglich in Buchstaben übersetzt.