Den Bundestagswahlkreis Erlangen (241) vertritt in Zukunft wohl Konrad Körner (CSU). Er holte die meisten Erststimmen. Die Ergebnisse im Überblick.
Die Bundestagswahl 2025 fand am 23. Februar 2025 statt. Seit 18 Uhr sind die Wahllokale geschlossen. Einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen und Wahlergebnisse findet ihr hier in unserer großen Übersicht.
Auch im Bundestagswahlkreis Erlangen mit der Nummer 241 waren die Wähler und Wählerinnen wieder dazu aufgerufen, ihre Stimme an der Wahlurne oder per Briefwahl abzugeben. Bei der Bundestagswahl 2025 konnte Konrad Körner (CSU) die meisten Erststimmen holen und geht damit als Sieger im Wahlkreis hervor. In der vergangenen Wahlperiode konnte Stefan Müller (CSU) das Direktmandat im Wahlkreis gewinnen. Der große Überblick zu den zugehörigen Kommunen, den Kandidaten sowie den alten und neuen Ergebnissen.
Wahlkreis Erlangen: Die Ergebnisse der Erst- und Zweitstimmen bei der Bundestagswahl 2025
Für die Verteilung der Sitze im neuen Bundestag ist die Zweistimme entscheidend. So haben die Wählerinnen und Wähler im Wahlkreis bei der Bundestagswahl 2025 abgestimmt:
Mit der Erststimme konnten Wählerinnen und Wähler den Direktkandidaten im Wahlkreis küren. Im Gegensatz zu früheren Bundestagswahlen sind Direktkandidaten und -kandidatinnen jedoch nicht mehr automatisch Teil des neuen Bundestags, da bei der Wahl 2025 die Überhangmandate abgeschafft wurden (siehe unten). Hier sind die Erststimmen-Ergebnisse im Wahlkreis in der Übersicht:
Gewählt wurde 2021 im Wahlkreis Stefan Müller (CSU) mit 35,2 Prozent bei den Erststimmen, auf dem zweiten Platz folgte Tina Luisa Prietz (Grüne) mit 19,4 Prozent. Dritte wurde Martina Stamm-Fibich - sie erreichte 20,7 Prozent.
Einteilung: Diese Städte und Gemeinden gehören zum Bundestagswahlkreis 241
Kreisfreie Stadt Erlangen
Landkreis Erlangen-Höchstadt
Verwaltungsgemeinschaft Uehlfeld
die Gemeinden Dachsbach, Gerhardshofen, Uehlfeld
Nach der Wahlrechtsreform: So setzt sich der neue Bundestag zusammen - das bedeuten Erst- und Zweitstimme
Die kommende Bundestagswahl im Jahr 2025 stellt die erste Wahl nach der kürzlich durchgeführten Wahlrechtsreform 2023 dar. Diese Änderung hat die Anzahl der Bundestagsabgeordneten auf gesetzlich 630 festgesetzt. Eine bedeutende Neuerung ist, dass sogenannte Überhang- und Ausgleichsmandate vollständig entfallen. Die Verteilung der Sitze erfolgt somit ausschließlich basierend auf den Zweitstimmen, während Direktmandate nur dann von Bedeutung sind, wenn sie durch die Zweitstimmen gestützt werden. Wie gewohnt, wird mit der Erststimme eine Person aus dem jeweiligen Wahlkreis direkt gewählt.
Der Kandidat oder die Kandidatin, die die meisten Erststimmen im Wahlkreis erhalten, sichern sich das Direktmandat und ziehen unmittelbar in den Bundestag ein. Hierbei gilt jedoch die Voraussetzung, dass die betreffende Partei insgesamt genügend Sitze über die Zweitstimmen erlangt. Gewinnt eine Partei mehr Direktmandate, als ihr per Zweitstimmen zusteht, verfallen die Direktmandate mit den geringsten Stimmenanteilen. Dieses Phänomen wird als "Zweitstimmendeckung" bezeichnet, wie die Bundesregierung erklärt.
Mit der Zweitstimme wählt man keine spezifische Person, sondern beeinflusst die Landesliste einer Partei. Diese Listen enthalten die Namen der Kandidatinnen und Kandidaten, welche die Partei im jeweiligen Bundesland in den Bundestag entsenden möchte. Erhaltene Direktmandate haben Vorrang bei der Vergabe der Sitze im Bundestag. Weitere Sitze, die einer Partei laut Zweitstimmenanteil zustehen, werden mit Kandidaten von den Landeslisten besetzt. Um in den Bundestag einziehen zu können, müssen Parteien mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen auf Bundesebene erreichen oder alternativ drei Direktmandate durch die Erststimme gewinnen.
Wie wir künstliche Intelligenz einsetzen
Ein Redakteur hat diesen Artikel unter der teilweisen Verwendung eines KI-Sprachmodells verfasst und/oder optimiert. Sämtliche Informationen wurden sorgfältig geprüft.
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Schön, daß Sie die Ergebnisse bereits kennen: Dann müssen wir ja nicht mehr ins Wahllokal!