Erlangen Arcaden: Wie setzt das Einkaufszentrum die 2G-Regel um?
Autor: Antonia Kriegsmann
Erlangen, Dienstag, 07. Dezember 2021
Ab Mittwoch (08.12.21) gilt auch in den Erlanger Arcaden die neue 2G-Regel. Doch welche Geschäfte sind davon überhaupt betroffen?
- 2G-Regel in Bayern im Handel ab Mittwoch (08.12.21)
- Nur noch geimpfte und genesene Personen haben Zutritt
- "Erlangen Arcaden": "Befürchten Einfluss auf das Weihnachtsgeschäft"
- Viele Fragen zur 2G-Regelung: Was gilt für das Personal? Gilt noch FFP2-Maskenpflicht?
Die Corona-Regeln in Bayern wurden weiter verschärft. Ab Mittwoch (08.12.21) gilt auch im Handel die 2G-Regel. Ab diesem Zeitpunkt dürfen vorerst nur noch geimpfte und genesene Personen Läden des nicht täglichen Bedarfs betreten. Geschäfte des täglichen Bedarfs sind von der Regelung ausgenommen. Wie wird die neue Corona-Maßnahme in den Erlanger Arcaden im Detail umgesetzt?
2G-Regel in den "Erlangen Arcaden": Wird es Kontrollen am Haupteingang geben?
inFranken.de hat bei den "Erlangen Arcaden" nachgefragt. Center-Manager Marius Lorbach teilt mit, dass das Shopping-Center aus sehr vielen Läden des täglichen Bedarfs bestehe. "Knapp ein Drittel der Geschäfte fallen unter diese Kategorie", erklärt er.
Da die Sortimente und Händler des täglichen Bedarfs auch ab Mittwoch von den 2G-Regelungen unberührt bleiben, ist für alle Besucher der Zugang zu diesen Geschäften und den gesamten "Erlangen Arcaden" weiterhin uneingeschränkt möglich. Das Einkaufszentrum ist wie bisher von 8 bis 20 Uhr geöffnet.
Es wird somit keine Kontrolle an den Eingängen des Centers geben. Die Händler hingegen, in deren Läden die 2G-Regel gilt, sind dazu verpflichtet, die Einhaltung der neuen Corona-Maßnahme zu überprüfen.
"Erlangen Arcaden": Was gilt für das Personal? Gilt noch die FFP2-Maskenpflicht?
Für das Personal im Einzelhandel gelten weiterhin die 3G-Regelungen am Arbeitsplatz.
Zudem besteht weiterhin auch die gesetzlich festgelegte FFP2-Maskenpflicht für den Besuch in den "Erlangen Arcaden". Außerhalb der Gastronomiebetriebe ist der Verzehr von Getränken und Speisen aufgrund der geltenden Auflagen nicht gestattet.