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Die Bucher müssen auf Bauland warten


Autor: Richard Sänger

Weisendorf, Donnerstag, 01. März 2018

Ein Baugebiet im Weisendorfer Ortsteil Buch kann noch nicht erschlossen werden, weil bisher nur überteuerte Angebote vorliegen.
Auf dem Gelände des ehemaligen Gasthauses Süß kann nicht so bald wie von den Interessenten erhofft gebaut werden. Foto: Richard Sänger


Eine schlechte Nachricht hatte Weisendorfs Bürgermeister Heinrich Süß (UWG) für die Mitglieder des Bauausschusses: Die Ausschreibung zur Erschließung des Baugebietes "Buch - Im Grund" auf dem Gelände des ehemaligen Gasthauses Süß musste aufgehoben werden.
Wie der Bürgermeister berichtete, gaben drei Firmen ein Angebot ab, von denen zwei gewertet werden konnten. Auf Empfehlung des Büros GBI Kommunale Infrastruktur aus Herzogenaurach wurde die Ausschreibung bei der Sitzung aufgehoben. Nach Auffassung des Ingenieurbüros waren die Angebote mit bis zu 41 Prozent über der Kostenschätzung deutlich überhöht. Bei der jetzt folgenden beschränkten Ausschreibung hoffen Kommune und Investor auf günstigere Preise, denn die Bauwerber warten bereits sehnsüchtig auf die Erschließung.


Zu dichte Verdichtung?

Eine kleine Diskussion gab es über einen Antrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit vier Wohnungen an der Goethestraße. Ludwig Paulus (SPD) und Norbert Maier (Grüne) störten sich an Dimensionen des geplanten Mehrfamilienhauses. "Verdichtung ja, aber doch nicht so viel", wurde kritisiert. Denn das Grundstück an der Staatsstraße 2259 ist rund 1400 Quadratmeter groß und neben dem Mehrfamilienhaus sollen auch noch zehn offene Stellplätze errichtet werden. Da die Lage außerhalb der festgelegten Baugrenzen liegt und die anbaufreie Zone zur Staatsstraße unterschritten wird, muss auch das Straßenbauamt am Verfahren beteiligt werden. Für die Herstellung eines zusätzlichen Wasseranschlusses und gegebenenfalls eines Kanalanschlusses soll mit den Antragstellern eine Kostenvereinbarung abgeschlossen werden. Norbert Maier stimmte am Ende gegen den Bauantrag.
Auch die Aufstellung eines Flüssiggastanks an der Siedlerstraße benötigte eine Ausnahme und Befreiung vom Bebauungsplan "Auracher Berg". Denn im Bebauungsplan sind untergeordnete Nebenanlagen unzulässig, können aber ausnahmsweise zugelassen werden, wenn sie dem Nutzungszweck der in dem allgemeinen Wohngebiet gelegenen Grundstücken selbst dienen und ihrer Eigenart nicht widersprechen. Der Antragsteller begründete den Standort außerhalb der festgelegten Baugrenzen mit der Befüllung und Wartung.
Da der Abstand zum Gehsteig weniger als fünf Meter beträgt, fragte Stefan Süß (CSU) nach dem Sicherheitsabstand insbesondere bei der Befüllung. "Die Standorte der Gastanks und Sicherheitsabstände liegen im Ermessen der aufstellenden Firma und werden auch geprüft", antwortete der Bürgermeister.


Landwirt darf Halle bauen

Gegen die Überdachung eines bestehenden Maschinenplatzes im Außenbereich von Kairlindach gab es keine Einwände, zumal das Vorhaben privilegiert ist. Außerdem ist die Fläche im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Die Grundfläche der neuen Halle beträgt rund 200 Quadratmeter und soll an eine bereits bestehende Halle angebaut werden. Insgesamt werden rund 940 Quadratmeter überbaut und die Entwässerung soll durch eine Muldenversickerung im Grundstück erfolgen.
Alle weiteren Anträge wie der Neubau eines Einfamilienhauses an der Erlanger Straße konnten entweder im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden oder das gemeindliche Einvernehmen wurde ohne Diskussion erteilt.