Das Geständnis eines Zuhälters
Autor: Michael Busch
Tennenlohe, Freitag, 16. November 2018
Fünf Jahre Gefängnis standen zur Diskussion. Das ist die Strafe, die bei Körperverletzung ausgesprochen werden kann.
Körperverletzung, Sachbeschädigung, Diebstahl, Wohnungseinbruch, Nötigung und Beleidigung - die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft am Erlanger Amtsgericht waren deutlich. Eine lange Haftstrafe, die drohte. Gerade auch wegen der Geschichte, die all diese Vergehen vereinte.
Der 38-jährige Rumäne wurde von der Polizei in Handschellen in den Gerichtssaal gebracht. Zunächst ungerührt hörte der Mann den Ausführungen des Staatsanwaltes bei der Schöffengerichtssitzung zu. Eine abenteuerliche Geschichte, die viele der Klischees, dieses rund um das Thema Prostitution und Zuhälterei, bediente.
Messer am Hals
Er hatte 2017 seine Landsmännin kennengelernt, die an unterschiedlichen Orten, zunächst in Rumänien, dann in Deutschland der Prostitution nachging. Eine Affäre, die dazu führte, dass dieser von seiner "neuen" Freundin plötzlich an deren Einnahmen beteiligt wurde. Allzu lange dauerte diese erste große Liebe offensichtlich nicht. Nach vier Monaten, im August 2017 kam es zu einer ersten Auseinandersetzung in Freiburg, in deren Folge er sie mit einem Messer am Unterarm verletzte und drohte, dass er "ihr die Schönheit stehlen werde".
Wenige Zeit später kam es zu einem zweiten Vorfall, bei dem er sie wieder verletzte und kundtat: "Ich werde dafür ins Gefängnis gehen, aber danach finde ich Deine Kinder!" Auch wenn das Paar sich zwischenzeitlich trennte, fand man irgendwie wieder zusammen, im Jahr 2018 in Karlsruhe. Dort würgte der Mann die Mutter zweier Kinder und drückte eine Zigarette an ihrem Hals aus.
Zur völligen Eskalation kam es dann im Juni in Erlangen. Zunächst gab es ein Telefonat, bei dem es gegenseitige Vorwürfe gab und beide Streitenden aus unterschiedlichen Gründen jeweils in Eifersüchteleien badeten. Nach der telefonischen Auseinandersetzung fuhr der Mann in den Erlanger Ortsteil Tennenlohe, wo sich am Wetterkreuz ein Bordell befindet sowie die Wohneinheiten, der dort arbeitenden Frauen.
Die verängstigte Frau hatte sich in der Wohnung verschanzt, was ihren Peiniger aber nicht davon abhielt die Türe einzutreten, um sie zu suchen. Zunächst stahl er ihr die Einnahmen von 700 Euro, um sie dann aus dem Bad herauszuholen. An den Haaren schleifte er sie durch die Wohnung, trat sie mehrmals und schlug auf sie ein. Blessuren, eine geplatzte Oberlippe und die Anzeige bei der Polizei waren die Folge dieser Tat.
Schützende Zeugin
In einem vorab geführten Verständigungsgespräch einigen sich das Schöffengericht, Rechts- und Staatsanwalt darauf, dass es bei einem "von Reue geprägten und umfangreichen Geständnis" nicht zu einer Haftstrafe über zwei Jahre und 3 Monate kommen solle. Dies wurde akzeptiert und tatsächlich bekannte sich der Angeklagte zu allen Vorwürfen, wie diese vorgetragen wurden.