Bürgerbegehren zur Aurachtalbahn schafft zwei Lager im Stadtrat
Autor: Bernhard Panzer
Herzogenaurach, Mittwoch, 30. Januar 2019
Die Mehrheit der Herzogenauracher Stadträte (Abstimmungsergebnis 17 zu zehn) meint: Das Bürgerbegehren zur Aurachtalbahn ist nicht zulässig.
In den Reihen der CSU-Stadtratsfraktion sitzen zwei Räte, die sich beruflich mit der Juristerei befassen. Diese beiden vertraten in der Sondersitzung des Stadtrates am Dienstagabend eine andere Haltung als die Verwaltung. Es sei alles andere als glasklar, meinten Konrad Körner und Frank Gäbelein, dass das von mehreren Initiativen angestrebte und von mehr als zweitausend Menschen unterzeichnete Bürgerbegehren nicht zulässig sei.
Umstimmen konnten die beiden die Mehrheit des Stadtrates aber nicht. Die beiden Fraktionen der SPD und der Grünen schlossen sich der Ansicht der Verwaltung und von Bürgermeister German Hacker an und überstimmten die von den beiden Freien Wählern unterstützte CSU-Fraktion. Damit hält der Herzogenauracher Stadtrat mit 17 zu zehn Stimmen das Bürgerbegehren "Reaktivierung der Aurachtalbahn" für unzulässig.
Verwaltung sieht viele Gründe
Für die Verwaltung war, wie deren Leiter Gerhard Höfler ausführte, eine ganze Liste an Gründen ausschlaggebend, die dagegen sprechen, das Begehren zulassen zu dürfen. Allen voran die Tatsache, dass eine S-Bahn und damit der Eisenbahnverkehr keine Angelegenheit der Stadt sei. Auch die hilfsweise gestellte zweite Variante sei nicht zulässig, denn sie verändert nach Höflers Ansicht durch das Weglassen der Hälfte der Fragestellung den Kern des Begehrens. Die Verwaltung stützte sich auf eine Stellungnahme von Oberregierungsrat Wolfgang Fischer von der Regierung von Mittelfranken. Der hatte ebenfalls mehrere Punkte für die Ablehnung aufgeführt (der FT berichtete).
Körner hielt dagegen
In einer sehr ausführlichen Ausarbeitung widersprach Konrad Körner von der CSU der Ansicht, dass man das Begehren ablehnen müsse. Denn das Hauptargument, dass eine S-Bahn keine Aufgabe der Stadt sei, stimme zwar. Dennoch hätte eine Reaktivierung der Aurachtalbahn Auswirkungen auf die Pläne der Stadt. Man könne nur wegen der fehlenden Zuständigkeit nicht auf die Zulässigkeit schließen. Körner zitierte aus dem Kommentar der Bayerischen Gemeindeordnung. Demnach können es auch Maßnahmen sein, "die nicht von der Gemeinde ausgehen." Nach Körners Ansicht wäre es der Stadt "nicht verwehrt, auch auf eigene Kosten, eine Untersuchung zu einer potenziell neuen S-Bahn-Trasse durchzuführen."
Auch auf alle anderen Punkte ging der Stadtrat ein und stellte fest, dass es in der Fragestellung unterschiedliche Möglichkeiten der Auslegung gebe. Im Grunde müsse man hier eher bürgerfreundlich handeln. So aber würden die Demokratie und das Politikvertrauen "heute keinen Ruhmestag erleben." Körner bilanzierte: "Ich wollte damit aufzeigen, dass in der Juristerei nichts schwarz und weiß ist, und schon gar nicht in dem vorliegenden Fall: Es ist eine rechtliche Streitfrage."
Das wollte die Stadtratsmehrheit auch gar nicht in Frage stellen. In der Juristerei gebe es immer unterschiedliche Interpretationen und Rechtsauffassungen, meinte SPD-Fraktionsvorsitzender Curd Blank und bezog sich auf die Aussage von Regierungsdirektor Fischer. Blank verdeutlichte: "Wir schließen uns der fundierten Rechtsauffassung an und vertrauen darauf."
Zweite Bürgermeisterin Renate Schroff (SPD) erinnerte daran, dass man "rein rechtlich und formell" zu entscheiden habe. Und da habe man eine klare Aussage der Regierung vorliegen. Ihr persönlich reiche schon die Tatsache aus, dass die S-Bahn "nicht unser Wirkungskreis ist". Auch widersprach sie einer Aussage, dass man sich an einer rudimentären Rechtseinschätzung orientiere. Schroff: "Das diffamiert die Auffassung der Rechtsbehörde."