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BRK und ASB: Helfer werden besser gestellt


Autor: Christian Bauriedel

Höchstadt a. d. Aisch, Montag, 27. Juni 2016

Die Rettungsdienste klagen seit langem über "Helfer erster und zweiter Klasse". Künftig sollen alle Ehrenamtliche gleich behandelt werden.
Laura Sachs, haupt- und ehrenamtliche BRK-Helferin, und Peter Baierl, Höchstadts Bereitschaftsleiter, begrüßen die bessere Anerkennung des Ehrenamts.  Foto: Christian Bauriedel


Steter Tropfen höhlt den Stein. Diese Weisheit haben die bayerischen Rettungsdienste befolgt. Oft ist das Bayerische Rote Kreuz (BRK) und der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) bei der Politik in München vorstellig geworden, bis nun endlich ein Gesetz kommen soll.

Es geht um ehrenamtliche Rettungshelfer und deren Freistellung durch den Arbeitgeber, wenn sie im Einsatz waren. Hier pochen die Dienste auf eine Gleichbehandlung. Denn was der Feuerwehr gewährt wird - Freistellung im Betrieb und Lohnausgleich - bekommen bisher nicht alle Rettungshelfer. Bei den Rettungsdiensten ist von "Helfern erster und zweiter Klasse" die Rede.

In der ehrenamtlichen Schnelleinsatzgruppe und dem Transport - also beim klassischen "Sanka"-Dienst - habe man den Lohnausgleich bereits, sagt Thomas Heideloff, stellvertretender Rettungsdienstleiter des BRK im Landkreis . Voraussetzung für die Freistellung beim Arbeitgeber ist, dass eine Alarmierung der Integrierten

Leitstelle vorliegt.


Ehrenamt ohne Anerkennung

Anders sehe es im Hintergrunddienst aus. Etwa bei der Ergänzungsgruppe, der Verpflegung, der Rettungshundestaffel oder der psychosozialen Betreuung. Diese Ehrenamtlichen, die vor allem bei größeren Unfällen oder im Katastrophenschutz zum Einsatz kommen, schauen bisher in die Röhre. Egal, ob der nächtliche Einsatz bis in die Morgenstunden ging. Am nächsten Tag heißt es: ab auf die Arbeit.

Eine "sehr gute Nachricht" nennt Heideloff die Aussicht, dass sich das nun bald ändert. Denn die SPD hat vor kurzem im Landtag einen Antrag gestellt, künftig alle Rettungskräfte gleich zu behandeln. Und, in Bayern eher selten: Der Antrag der Opposition wurde von einer großen Mehrheit des Landtags angenommen. Die Staatsregierung wird nun einen Gesetzentwurf erarbeiten.

"Wir werden sehen, wie das Gesetz aussieht. Es würde ein großes Problem lösen", sagt Peter Baierl, BRK-Bereitschaftsleiter in Höchstadt. Er erinnert sich noch an die Explosion eines Wohnhauses in Höchstadt 2009. "Unsere Leute waren über Nacht im Einsatz. Am nächsten Früh mussten einige wieder auf die Arbeit." Auch bei der Rettungshundestaffel gebe es bisher eine ungerechte Situation. Während die Hundeführer keine Freistellung beim Arbeitgeber bekommen, haben andere Kollegen, etwa die vom Transport, diesen Ausgleich.


Erinnerung an Deggendorf 2014

Auch beim ASB freut man sich über die Gesetzesnovelle: "Wir begrüßen die Gleichstellung mit der Feuerwehr", sagt Jürgen Seiermann, Geschäftsführer des ASB im Landkreis. Es sei "eine gute Entscheidung dem ehrenamtlichen Rettungsdienst besser zu entschädigen." Dass der Katastrophenschutz, so selten er zum Glück auch ausrücken müsse, enorm wichtig ist, habe das Hochwasser in Deggendorf im Jahr 2013 gezeigt. 17 Helfer schickte der ASB in 48-Stunden-Schichten nach Niederbayern. In Einzelfällen hätten sich mit Arbeitgebern Regelungen gefunden. Aber in einigen Fällen musste die Zeit wieder reingearbeitet werden.

Grundsätzlich, so Seiermann, sei der Lohnausgleich im Einsatzfall eine unbürokratische Sache. Der Rettungsdienst gibt ein Formular an den Arbeitgeber und streckt den ausgefallenen Lohnbetrag vor. Jedes Quartal erstattet dann das Land Bayern den Diensten die Kosten. Ein Lohnkostennachweis müsse nicht erbracht werden, was die Abrechnung schnell und unkompliziert mache. "Toll, dass das zukünftig für alle Einsatzkräfte so sein soll", sagt Seiermann.

Baierl vom BRK betont, dass die meisten Arbeitgeber verständnisvoll seien. Zwar könne, je nach Job, nicht jeder spontan von der Arbeit weg. Doch zum Glück fänden sich genug Betriebe, die kein Problem haben, Ehrenamtlichen die Anerkennung für ihre Einsätze zuzugestehen.