Druckartikel: Brenzlige Ausfahrt: Wer vom Parkplatz kommt, muss warten

Brenzlige Ausfahrt: Wer vom Parkplatz kommt, muss warten


Autor: Andreas Dorsch

Höchstadt a. d. Aisch, Montag, 18. Januar 2016

An der Einmündung des Wachenrother Wegs in die Rothenburger Straße in Höchstadt kommt es immer wieder zu brenzligen Situationen. Dafür sorgt die gegenüber liegende Ausfahrt aus dem Kaufland-Parkplatz. Dabei ist die Verkehrslage eindeutig: Der Parkplatz gilt als Grundstücksausfahrt.
Auch wenn es auf den ersten Blick von manchem Autofahrer nicht sofort erkannt wird: Die Einmündung rechts auf den Kaufland-Parkplatz ist eine Grundstücksausfahrt. Wer von hier in die Rothenburger Straße einbiegen oder sie einfach nur kreuzen will, muss allen anderen Vorfahrt gewähren.  Foto: Andreas Dorsch


Eine Stelle in Höchstadts Straßenverkehr, an der es täglich zu gefährlichen Situationen kommt, sieht ein aufmerksamer FT-Leser in der Rothenburger Straße an der Einmündung des Wachenrother Wegs. Für Verwirrung bei manchem Autofahrer sorgt hier die genau gegenüber liegende Ausfahrt des Kaufland-Parkplatzes. Wer hat Vorfahrt? Wer muss wen vorbei lassen?

Manche Autofahrer halten die Ausfahrt für eine gleichberechtigte Straße. So gewährt mancher Linksabbieger aus dem Wachenrother Weg Fahrzeugen, die vom Einkaufsmarkt kommen, die Vorfahrt. Falsch, sagt Höchstadts stellvertretender Polizeichef Gerhard Backert. Die Regelung sei eindeutig. Beim Parkplatz handle es sich um eine Grundstücksausfahrt. Wer von hier kommt, muss allen anderen die Vorfahrt gewähren.