Druckartikel: Schwerer Verkehrsunfall im Kreis Erlangen: Frau fährt mit hoher Geschwindigkeit auf anderes Auto auf

Schwerer Verkehrsunfall im Kreis Erlangen: Frau fährt mit hoher Geschwindigkeit auf anderes Auto auf


Autor: Kevin Kosmann

LKR Erlangen-Höchstadt, Freitag, 01. Dezember 2023

Am Nachmittag des Donnerstags kam es im Kreis Erlangen, wegen einer Unachtsamkeit einer Autofahrerin, zu einem heftigen Auffahrunfall. Dabei waren drei Autos involviert, zwei Personen wurden in umliegende Krankenhäuser gebracht - der entstandene Sachschaden ist enorm.
Heftiger Auffahrunfall im Kreis Erlangen hat zwei Verletzte und einen Sachschaden in Höhe von 30.000 Euro zur Folge.


Am Donnerstagnachmittag, dem 30. November 2023, gegen 17.30 Uhr, ereignete sich auf der Staatsstraße 2244 zwischen Bubenreuth und Erlangen ein schwerer Verkehrsunfall. Die Polizei berichtet von einer Beteiligung von insgesamt drei Fahrzeugen.

Eine 25-jährige Autofahrerin war in Fahrtrichtung Erlangen unterwegs, als sie aus Unaufmerksamkeit das verkehrsbedingte Abbremsen des vorausfahrenden Fahrzeugs einer 35-Jährigen übersah. Infolgedessen fuhr sie mit hoher Geschwindigkeit auf das Auto auf. Durch den Aufprall wurde das Fahrzeug noch auf einen weiteres einer 52-Jährigen aufgeschoben.

Erlangen: Beschlagene Scheibe führt zu Auffahrunfall mit zwei Verletzten - Polizei mit dringendem Appell

Grund für das unaufmerksame Verhalten war, nach Aussage der Verursacherin, übrigens die stark beschlagene Windschutzscheibe und das damit verbundene Einstellen der Fahrzeuglüftung. Beide Fahrerinnen wurden verletzt und vom Rettungsdienst in eine Erlanger Klinik verbracht.

Zwei Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden, der entstandene Gesamtschaden wird auf mindestens 30.000 Euro geschätzt. Für die Dauer der Unfallaufnahme und die Bergung der Fahrzeuge musste die Staatsstraße vollständig gesperrt werden.

Video:




Insbesondere aufgrund der aktuellen Witterungslage bittet die Polizeiinspektion Erlangen-Stadt alle Verkehrsteilnehmer um die Beachtung der Sorgfaltspflichten. So müssen vor Fahrtantritt alle Scheiben am Fahrzeug von Schnee bzw. Eis befreit werden, auch Sichtbehinderungen durch beschlagene Scheiben sind nicht zulässig und unverzüglich zu beseitigen. Falls notwendig ist die Weiterfahrt zu unterbrechen. Auch wird darauf hingewiesen, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen (Schnee, Eis- u. Reifglätte) mehrspurige Kraftfahrzeuge nur mit Winterreifen am Verkehr teilnehmen dürfen.