Arbeiter stürzte in Vestenberg in den Tod: Monteure freigesprochen
Autor: Andreas Dorsch
Vestenbergsgreuth, Dienstag, 09. Dezember 2014
Zwei Monteure aus den Niederlanden werden für einen tödlichen Unglücksfall auf einem Betriebsgelände in Vestenbergsgreuth nicht verantwortlich gemacht. Das Landgericht Nürnberg hob den Schuldspruch des Amtsgerichts Erlangen wegen fahrlässiger Tötung auf.
Es war ein tragischer Unglücksfall, der sich am 17. Juni 2010 auf dem Betriebsgelände der Firma Martin Bauer in Vestenbergsgreuth ereignete. Damals war ein 24-jähriger Mitarbeiter des Unternehmens viereinhalb Meter in die Tiefe gestürzt und seinen schweren Verletzungen erlegen.
Bisher waren für diesen Unglücksfall zwei niederländische Monteure verantwortlich gemacht worden. Die sechste Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth sprach die beiden Männer am Dienstagnachmittag aber von einer Schuld an dem Vorfall frei.
Das Amtsgericht Erlangen hatte die 36 und 47 Jahre alten Holländer im Mai dieses Jahres wegen fahrlässiger Tötung zu Geldstrafen von jeweils zwei Monatsgehältern verurteilt.
Dieses Erlanger Urteil hob nun Richter Bernd Held am Landgericht wieder auf.
Getriebe ausgewechselt
Nach den Ermittlungen von Polizei und Justiz sollten die beiden Monteure für ihre holländische Firma in einem Betriebsgebäude in Vestenbergsgreuth das Getriebe einer Mischmaschine austauschen. Dabei arbeiteten sie auf einer Plattform in viereinhalb Metern Höhe. Der Arbeitsbereich war sowohl über eine Treppe vom Erdgeschoss, als auch von oberhalb zugänglich. Über der Plattform arbeitete auch der später Verunglückte.
Im Rahmen der gemeinsamen Wartungsarbeiten entfernte einer der Monteure aus dem Laufsteg einen Gitterrost, wodurch ein etwa 80 mal 90 Zentimeter großes Loch entstand. Weil dieses Loch nach Auffassung des Amtsgerichts Erlangen für den Zugang von oben nicht ausreichend gesichert gewesen sein soll, befand es die beiden Monteure der fahrlässigen Tötung für schuldig. Sie hätten ein solches Unglück vorhersehen und vermeiden können, begründete das Amtsgericht Ende Mai sein Urteil.
Das 24-jährige Opfer hatte auf seinem Weg das Loch im Laufsteg übersehen, war in die Tiefe gestürzt, zog sich ein Schädel-Hirn-Trauma zu und starb noch an der Unfallstelle.
Richter Bernd Held vom Landgericht wollte der Urteilsbegründung seiner Erlanger Kollegen allerdings nicht folgen und sprach die Monteure frei.