Der Zoll ist gerüstet für die Kontrollen
Autor: Matthias Litzlfelder
Schweinfurt, Freitag, 19. Dezember 2014
Neuland müssen die Männer und Frauen vom Zoll im nächsten Jahr nicht betreten. Zwar sind sie diejenigen, die zum 1. Januar kontrollieren sollen, ob das Mindestlohngesetz (MiLoG) und damit auch der neue flächendeckende Mindestlohn eingehalten wird.
Aber ungewohnt ist diese Aufgabe keineswegs. "Schon jetzt werden Mindestlöhne in bestimmten Branchen kontrolliert", sagt Stefan Schramm, Pressesprecher des Hauptzollamts Schweinfurt. "Die damit betrauten Beamtinnen und Beamten können aus ihren bisherigen Erfahrungen und Kenntnissen schöpfen. Der Prüfauftrag wird lediglich erweitert."
Zuständig für derartige Prüfungen ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Diese Abteilung des Zolls kümmert sich, wie der Name schon sagt, unter anderem darum, Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) aufzudecken. Danach kann die FKS alle Personen kontrollieren, die sie in einer Firma bei der Arbeit antrifft.
Da bei der Überprüfung von Mindestlöhnen gemäß § 15 Mi LoG die Vorschriften des SchwarzArbG entsprechend anzuwenden sind, werden die Beamten gleichermaßen reagieren.
Bisher 270 Prüfer in Franken
In Franken gibt es zwei Hauptzollämter. Das Hauptzollamt Schweinfurt ist zuständig für Unterfranken und weite Teile Oberfrankens (außer Hof und Wundsiedel). Ihm sind unterstellt die Zollämter in Aschaffenburg, Bamberg, Bayreuth, Coburg, Dettelbach und Schweinfurt. Für Mittelfranken ist das Hauptzollamt Nürnberg zuständig.
Rund 150 Menschen sind momentan im Gebiet des Hauptzollamts Schweinfurt für Prüfung, Ermittlung und Ahndung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung eingesetzt. Das Hauptzollamt Nürnberg verfügt in diesem Bereich über 120 Bedienstete.
Laut Bundesarbeitsministerium sollen für eine wirksame Mindestlohn-Kontrolle bei der FKS bundesweit 1600 neue Stellen geschaffen werden. "Auch beim Hauptzollamt Schweinfurt wird der Arbeitsbereich Finanzkontrolle Schwarzarbeit bedarfsgerecht verstärkt", berichtet Pressesprecher Schramm.
Wie viele Jobs in Schweinfurt hinzukommen, dazu wollte sich Schramm nicht konkret äußern. Unter anderem seien die Gebietsgröße und die Anzahl der hier vertretenen Firmen für die Berechnung der neu zugeteilten Personalstärke entscheidend.
"Auf welche Branche sich der neue flächendeckende Mindestlohn am stärksten auswirken wird, lässt sich nicht einschätzen", sagt Schramm. Was aber konkret feststehe, seien die Bußgeldvorschriften im Falle einer Missachtung des Mindestlohns. Es handle sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 500 000 Euro bedroht ist. Der Bußgeldtatbestand erfasse sowohl vorsätzliches als auch fahrlässiges Handeln.
"Die Kontrolle der Zeiterfassung, also der vom Arbeitgeber zu führenden Stundenaufzeichnungen, stellt einen wesentlichen Schwerpunkt bei Prüfungen durch die FKS dar", erklärt Schramm. Wer als Arbeitnehmer gesetzeswidrig keinen Mindestlohn erhält, könne seinen Fall unmittelbar beim Zoll zur Anzeige bringen.
Bei allgemeinen Fragen hilft das Bürgertelefon des Arbeitsministeriums, Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr unter der Nummer 030 / 60 28 00 28.