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Wildpark Tambach dem Landkreis schenken?


Autor: Rainer Lutz

Coburg, Dienstag, 01. Juli 2014

Der Landkreis ist zum Gespräch über Möglichkeiten der Hilfe bereit, schließt aber Zuschüsse an die Einrichtung kategorisch aus.
Bei der Jagd auf Tiere kommt es auch zu Unfällen mit Menschen. Wie man damit umgeht, war Thema einer großen Veranstaltung in Bad Staffelstein. Foto: Patrick Pleul/dpa


Nach der Mitteilung der Familie zu Ortenburg, dass der Wildpark von Schloss Tambach im Herbst geschlossen werden soll, bleibt die öffentliche Hand ausgestreckt. "Wir haben selbstverständlich auf den Brief reagiert und geschaut, was ginge den überhaupt", sagte gestern Landrat Michael Busch bei einer eigens zum Thema einberufenen Pressekonferenz.

In einem Schreiben an den Landrat, Seßlachs Bürgermeister Martin Mittag (CSU), Weitramsdorfs Bürgermeister Wolfgang Bauersachs (BfB), Coburgs Oberbürgermeister Norbert Tessmer (SPD) und die Regierung von Oberfranken hatte Graf Heinrich zu Ortenburg einerseits mitgeteilt, dass er nicht umhin komme, den seit Jahren defizitären Wildpark zu schließen. Der Grund: Jahr für Jahr müsse ein Negativbetrag im "hohen fünfstelligen Bereich" aus Erträgen anderer Betriebsteile ausgeglichen werden.

Andererseits bot Graf zu Ortenburg in diesem Schreiben an, gemeinsam mit ihm ein Konzept zu erarbeiten, wie die für die Region wichtige Einrichtung erhalten werden könne. Dazu sei aber gewiss eine finanzielle Beteiligung der öffentlichen Hand unumgänglich.

Recherchen der Behörde

Als Michael Busch betonte, dass auf das Schreiben aus Tambach reagiert worden sei, meinte er eine Untersuchung des Landratsamtes zu den Möglichkeiten einer Unterstützung. Diese listet zunächst auf, was bisher schon möglich gewesen wäre. So hätte der Wildpark mit Hilfe der Initiative Rodachtal durchaus EU-Mittel aus der Leader-Förderung erhalten können. Die hätte es zwar nicht als direkten Zuschuss für die Betriebskosten gegeben. Aber für die Erstellung von Konzepten oder als Beihilfe für Investitionen hätten sie beantragt werden können. Beratung durch die Wirtschaftsförderung des Landkreises wäre ebenfalls kostenfrei möglich gewesen. Vor allem hätte die Familie zu Ortenburg sich längst um die Gründung eines Fördervereins bemühen können, sagte Michael Busch.

Der könnte noch immer gegründet werden. Er scheint sogar eine Erfolg versprechende Lösung zu sein. Denn eine im sozialen Netzwerk Facebook gegründete Gemeinschaft zur Rettung des Wildparks hat schon nach kurzer Zeit weit über 13.000 Mitglieder gefunden. "Wenn nur die Hälfte davon 20 Euro im Jahr Förderbeitrag zahlt, dann wäre das Betriebskostendefizit mehr als gedeckt", rechnet Martina Berger vor, die im Landratsamt unter anderem für den Bereich Kultur verantwortlich ist. Sie erinnert daran, dass ein Leader-Antrag ebenso wie die Beratung durch die Wirtschaftsförderung des Landkreises weiterhin als Möglichkeiten zur Verfügung stehen.

Das Thema Schenkung

Wenn über alle Möglichkeiten diskutiert werden soll, muss auch die einer Schenkung genannt werden. So wurde im Fall des Wildparks Hundshaupten im Landkreis Forchheim verfahren. Umfassen müsste diese den Wildpark mit dem Tierbestand und den Gebäuden, die direkt zum Park gehören. An Stelle einer Schenkung käme auch eine Erbpacht infrage. In beiden Fällen wäre zuvor eine klare Offenlegung aller Zahlen unumgänglich, die den Wildpark betreffen, betont Landrat Busch.

Außerdem wäre dafür Zeit erforderlich. Bis Ende Juli ein Konzept zu erstellen, wie es Graf zu Ortenburg gefordert hat, sei für keine denkbare Variante möglich. Das sieht auch Wolfgang Bauersachs so: "Das kann man mit einer Verwaltung nicht machen." Schließlich müsste in Gemeinde und Kreis immer zuerst mit den politischen Gremien ein entsprechender Beschluss gefasst werden.

Was es sicher nicht gibt

Eines ist allerdings nicht verhandelbar. Das stellte Michael Busch klar. Dass nämlich der Landkreis ein privates Unternehmen wie den Wildpark Tambach bezuschusst. Das komme weder einmalig noch regelmäßig infrage. Es könne nicht Ziel und Aufgabe eines Landkreises sein. Zumal in Zeiten, in denen die vom Kreis und den Kommunen aufgebrachten freiwilligen Leistungen Jahr für Jahr in der Haushaltsplanung auf dem Prüfstand stehen.
Problematisch sieht der Landrat die kurze "Vorwarnzeit", mit der das Problem an die öffentlichen Gremien heran getragen wurde. "Wenn es ein ernsthaftes Interesse der gräflichen Familie gibt, den Wildpark zu erhalten, dann wäre doch anzunehmen, dass eine wirtschaftliche Schieflage, die sich nicht über Nacht entwickelt, so frühzeitig wie möglich thematisiert wird, um Zeit zu haben, gute Lösungen zu finden", meint Busch und fügt hinzu: "Ansätze hätte es gegeben und gibt es nach wie vor."

Den Vorwurf, die öffentliche Hand reagiere nicht auf die geschilderten Probleme des Parks, lässt Busch nicht gelten. "Die gräfliche Familie hat zwar schriftlich mitgeteilt, dass der Wildpark aus wirtschaftlichen Gründen nicht weiter betrieben werden kann und deswegen vor der Schließung steht. Das Gespräch mit dem Landkreis oder dem Landrat wurde bislang nicht gesucht."