Wieso musste Don-Diego sterben?
Autor: red
Coburg, Montag, 09. März 2015
Verendete ein Pferd, weil ihm von Reitstallmitarbeitern gegen das ausdrückliche Verbot der Tierbesitzerin Stroh gefüttert wurde? Das Landgericht ist der Meinung, der Reitbetrieb hat das Tier ordnungsgemäß gefüttert.
Die Eigentümerin des Pferdes "Don-Diego" verklagte den Inhaber eines Reitbetriebes, bei dem das Tier untergestellt war und versorgt wurde, auf Schadensersatz, weil dieser durch falsches Futter dessen Tod verursacht haben soll. Das Landgericht Coburg wies nun nach eigener Mitteilung die Klage ab, weil die Klägerin eine Pflichtverletzung auf Seiten des Reitbetriebes nicht nachweisen konnte.
Die Klägerin hatte behauptet, die Mitarbeiter des Reitstalles, in welchem das Tier untergestellt war und versorgt wurde, hätten Don Diego vorsätzlich über mehrere Tage hinweg Stroh gefüttert, obwohl bekannt war, dass dem mit Koliken belaste-ten Pferd kein Stroh hätte gefüttert werden dürfen.
Heu oder Stroh, Stroh oder Heu?
Don-Diego war nach einer schweren Kolik operiert worden und musste schließlich getötet werden.
Das Landgericht Coburg hat in einer nun veröffentlichten Entscheidung die Klage auf Schadensersatz wegen des zu Tode gekommenen Don Diego abgewiesen, weil sich auch nach der Vernehmung von insgesamt sechs Zeugen die Fütterung des Pferdes mit Stroh nicht hat nachweisen lassen. Das Gericht ging vielmehr davon aus, dass "Don-Diego" ordnungsgemäß mit Heu gefüttert wurde.
Gutachtenantrag abgelehnt
Dem Antrag der Klägerin auf Einholung eines Sachverständigengutachtens zu der Frage der Qualität des Heues ging das Gericht indes nicht nach, weil insbesondere Reste der letzten Fütterung von Don-Diego nicht mehr vorhanden waren.
Die Beweislast für eine Pflichtverletzung des zwischen den Parteien geschlossenen Einstellvertrages hat nach der Mitteilung des Landgerichts aber die Klägerin als diejenige zu tragen, die mit der entsprechenden Behauptung Schadensersatz begehrt. Bleiben - wie in diesem Fall - Zweifel, könne der Beklagte nicht zur Zahlung verurteilt werden. Das Urteil des Landgerichts Coburg (Az. 14 O 518/12) ist rechtskräftig.