Wer im Coburger ÖPNV Strafen bezahlen muss
Autor: Berthold Köhler
LKR Coburg, Montag, 06. Februar 2017
Der Landkreis Coburg und der OVF als Partner haben in der Aufarbeitung der Probleme bei der Einführung der neuen Busfahrpläne Bilanz gezogen.
Zuerst die unübersehbaren Startschwierigkeiten im vergangenen Herbst, jetzt die - auch durch Nachfragen der Kreisräte Dagmar Escher (Grüne), Thomas Büchner und Christoph Raabs (beide ÖDP) ausgelöste - Diskussion um vermeintliche Strafenkataloge für Busfahrer: Die neuen Strukturen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) haben dem Landratsamt ganz schön Arbeit beschert. Gestern haben Vertreter des Landkreises und des Omnibusverkehrs Franken (OVF) als Vertragspartner nach einer vierstündigen Sitzung Stellung zu verschiedenen Kritikpunkten genommen.
Eine Sache stellte Landrat Michael Busch (SPD) deutlich klar: Es gibt keine finanziellen Strafen des Landkreises für Busfahrer! Klar, erklärte Busch weiter, gebe es im Vertrag zwischen dem Landkreis und dem OVF einen ganzen Katalog an Strafen. Wenn zum Beispiel das Unternehmen Haltestellen nicht anfährt oder die Fahrpläne nicht aktualisiert, kann es vom Landkreis zur Kasse gebeten werden. Doch dies habe nicht direkt mit den Busfahrern zu tun, ergänzte Günther Köhnke, der Nürnberger OVF-Geschäftsführer: "Vertragsstrafen wurden noch nie an die Fahrer weitergegeben. Und es ist auch nicht beabsichtigt, dies zu tun."
Telefonieren ist halt nicht erlaubt
Gleichwohl: Es gibt natürlich Verfehlungen, bei dem sich die Busfahrer Ärger einhandeln können. Der für Oberfranken zuständige Niederlassungsleiter Thomas Goller nannte als Beispiele Rauchen oder Telefonieren im Bus. Beides sei nicht nur vom Arbeitgeber nicht gerne gesehen, sondern verstoße gegen verkehrs- und berufsrechtliche Vorschriften.Mit Verwunderung nahmen die Vertreter des Landratsamtes sowie des OVF die Kritik an der Tatsache zur Kenntnis, dass die Busse im Linienverkehr des Coburger Landes per GPS geortet werden können und über ein rechnergestütztes Betriebsleitsystem (RBL) laufen. Da von "Überwachung der Busfahrer" zu reden, sei schon "sehr weit hergeholt", sagte Busch. Vielmehr seien diese technischen Hilfsmittel ausdrücklich Bestandteil der EU-weiten Ausschreibung gewesen - alleine schon deshalb, um den Fahrgästen durch die aktuellen Buspositionen Informationen über etwaige Verspätungen liefern zu können. Dass GPS/RBL beim OVF erst mit Inbetriebnahme des neuen ÖPNV im Coburger Land Einzug hielten, verneinte Günther Köhnke. Beide seien schon lange im Linienverkehr im Einsatz, Teil einer Betriebsvereinbarung und dürften ohnehin - was ebenfalls vertraglich mit der Gewerkschaft geregelt sei - nicht zu Leistungskontrollen oder gar der Lohnabrechnung verwendet werden.
Richtig lagen die Kreisräte Escher, Büchner und Raabs mit ihrer Information, dass der Landkreis in seiner ÖPNV-Ausschreibung Daten zu den im Coburger Land eingesetzten Fahrern angefordert hat. Dabei handelte es sich ausschließlich um die Namen der Fahrer, die Führerscheinklasse und die Gültigkeit des Führerscheins. Stephan Zingler, der zuständige Jurist am Coburger Landratsamt, sah in der Weitergabe dieser Daten keinen rechtlichen Verstoß: Es diene der öffentlichen Sicherheit, wenn der Landkreis Kenntnis darüber habe, dass alle eingesetzten Busfahrer des OVF im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis seien.
Mit Blick zurück auf das vergangene halbe Jahr räumte der Landrat ein, dass ihm die Neuausschreibung des ÖPNV reichlich Nerven gekostet habe: "Wir wissen, dass wir von Anfang Probleme hatten." Allerdings könne man diese Startschwierigkeiten nicht zu einem Rundumschlag der Kritik hernehmen, weil es "viele, viele verschiedene Gründe" für die Probleme gebe. Manche davon seien beim Landkreis gewachsen, manche beim OVF, manche gar nicht vorhersehbar gewesen - deshalb stehe derzeit noch an erster Stelle, den Busverkehr ordentlich und pünktlich zum Laufen zu bringen. Sei dies der Fall, werde man sicher auch nach Ursachen und Verantwortlichkeiten der Fehleinschätzungen suchen.
Die Kritik aus Fachkreisen, dass die OVF als langjähriger Betreiber des ÖPNV im Coburger Land - erst auf eigene Rechnung, seit September mit dem Landkreis Coburg als Auftraggeber - nicht in die Planungen für den neuen Fahrplan einbezogen wurde, wollte Michael Busch indes nicht gelten lassen. Dies sei gar nicht möglich gewesen, erklärte der Landrat. Denn wäre das der Fall gewesen, hätte sich der OVF auch nicht an der europaweiten Ausschreibung beteiligten dürfen.