Wahlwerbung im Coburger Land: Wo darf's a bisserl mehr sein?
Autor: Rainer Lutz
LKR Coburg, Mittwoch, 02. Januar 2019
Alle Städte und Gemeinden legen fest, wie vor Wahlen auf ihrem Gebiet geworben werden darf. Die Verordnungen unterschieden sich deutlich.
Der Landkreis bekommt einen neuen Landrat. Zum ersten Wahlgang am 27. Januar stehen sechs Kandidaten zur Wahl. Entsprechend groß ist schon jetzt die Zahl der Wahlplakate vom raumgreifenden Transparent bis zur Tafel am Laternenmast. Und das schon jetzt, obwohl von Grünen und ÖDP bisher keine oder nur sehr vereinzelte Plakate platziert wurden. Aber was ist wo erlaubt und wenn ja - wie viel?
"Es gibt 17 Städte und Gemeinden und 17 sehr unterschiedliche Verordnungen", stöhnt einer der Kandidaten. Wer also seine Mitstreiter zum plakatieren auf den Weg schickt, der muss sie gut gebrieft haben, wenn er sich nicht Vorwürfe gefallen lassen will, er habe sich nicht an die Bestimmungen gehalten.
Erhebliche Unterschiede
;Die Unterschiede sind durchaus nicht marginal. Einige Bestimmungen gelten generell, wie Dieter Pillmann als Sprecher des Landratsamtes informiert. "An Verkehrsschildern dürfen beispielsweise keine Wahlplakate angebracht werden, sie dürfen diese auch nicht verdecken. Sichtbereiche an Kreuzungen müssen frei bleiben", nennt er einige Grundregeln. Doch im Detail erlassen die Kommunen dazu Verordnungen. Darin wird meist genau festgelegt, wie viele Plakate aufgehängt werden dürfen. In Neustadt sind es beispielsweise 100. In der Nachbarstadt Rödental bei ähnlicher Größe und Struktur aber nur 40. Grünanlagen und Fußgängerzonen sind dort ausgenommen. "Wir hatten dort oft Probleme mit Vandalismus und mussten dann die Reste der beschädigten Plakate aufräumen", erklärt Gerd Dusch vom Ordnungsamt.
Ähnlich hält es Bad Rodach mit dem Kurgebiet, in dem ebenfalls Plakate verboten sind. Auch bestimmte neue Laternen sind dort ausgenommen. Wie in vielen anderen Kommunen gilt, dass für Aufsteller keine Löcher gegraben werden dürfen und die Werbeträger spätestens vier Tage nach der Wahl wieder abgebaut werden müssen.
Plakatierer, die in Grub am Forst unterwegs sind, stehen vor einer besonderen Herausforderung. Hier ist zwar die Zahl nicht begrenzt, wie eine Partei erfreut feststellte - dafür sind Laternenmasten tabu, die in anderen Kommunen die bevorzugten Standorte sind. Großheirath beschränkte die Zahl der Plakate je Partei generell auf sechs Stück. Das entspricht gerade der Zahl der Gemeindeteile. Plakatierer haben also nicht viel zu tun, wenn sie in jedes Dorf nur ein Plakat hängen dürfen. Einige Beobachter wollen da aber auch schon festgestellt haben, dass sich nicht jede Partei an die Begrenzung hält.
Private Plakate
;Nun gelten die Bestimmungen allerdings stets nur für den öffentlichen Raum. Wenn sich Privatpersonen auf ihrem Grund oder an ihrer Hauswand als Anhänger dieser oder jener Partei outen wollen, ist das ihre Sache.
Durchaus wohlwollend haben die Landkreisbürger zur Kenntnis genommen, dass an den Weihnachtstagen noch kaum etwas von Plakaten zu sehen war. Tatsächlich erlauben die Kommunen in der Regel sechs Wochen vor der Wahl die Werbung. In diesem Jahr waren die Weihnachtstage aber ausgenommen. Die Plakatiermannschaften rückten dafür ab dem 27. Dezember umso emsiger aus.