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Vier Jahre Haft für Eva-Maria S.


Autor: Redaktion

Coburg, Freitag, 25. März 2016

Die ehemalige Coburger Gastronomin Eva-Maria S. muss jetzt wegen massiven Steuerbetrugs ins Gefängnis.
SymbolbildFoto: dpa


Eva-Maria S. steht aufgrund hoher Steuerschulden, privater Schulden und weiterer Verstrickungen vor den Trümmern ihres Lebens: Die 58 Jahre alte frühere Gastronomin, die zuletzt in Coburg eine Traditionsgaststätte betrieb, ist am Donnerstag vor der Vierten Strafkammer des Landgerichts Hof zu einer Gesamthaftstrafe von vier Jahren wegen Steuerhinterziehung in nicht weniger als sieben Fällen verurteilt worden.

Die Gastronomin hat auch die Kosten des Verfahrens zu tragen. Bei der Gesamthaftstrafe wurde die Bewährungsstrafe aus einer früheren Verurteilung wegen Steuerhinterziehung mit einbezogen. Staatsanwalt Matthias Goers hatte eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten gefordert, während der Verteidiger der 58-Jährigen das Strafmaß in das Ermessen des Gerichts gestellt hatte.

Die Hofer Staatsanwaltschaft legte der Gastronomin zur Last, dass sie zur Umsatz-, Gewerbe- und Einkommensteuer "über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige Angaben gemacht oder die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis gelassen hatte", wie es im Juristendeutsch heißt.

Vorsitzender Richter Matthias Burghardt machte deutlich, dass die umfangreiche Beweisaufnahme die Kammer letztlich zu ihrem Endurteil gebracht hatte. An weiteren drei Verhandlungstagen waren neun Zeugen gehört worden.
Burghardt zeigte nochmals auf, dass Eva-Maria S. bis zum 30. September 2014 eine gut gehende Gaststätte in Coburg gepachtet hatte. Daneben betrieb sie 2012 für ein knappes halbes Jahr eine Pizzeria in Coburg. Die Gastronomin, die geschieden ist, war in den Veranlagungszeiträumen von 2010 bis zum Voranmeldungszeitraum Mai 2014 unbeschränkt steuerpflichtig. Sie gab trotzdem durch ihre Steuerberatungskanzlei bewusst inhaltlich unrichtige Erklärungen für die Jahre 2010 bis 2013 beim Finanzamt Coburg ab.


Für Exmann falsch ausgesagt

Die Verhandlung vor der Vierten Strafkammer barg weitere Brisanz. Richter Matthias Burghardt verwies darauf, dass der 1999 geschiedene Ehemann der Angeklagten wegen Totschlags seiner zweiten Ehefrau zu zwölf Jahren Haft verurteilt wurde und die Gastronomin sich zu Gunsten ihres früheren Ehemannes zu einer Falschaussage hatte hinreißen lassen, weshalb sie zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war.
Eva-Maria S. galt als erfolgreiche Gastronomin, die bei ihren Gästen auch beliebt war. Doch erfolgreich bedeute, so Richter Burghardt, nicht gleichzeitig richtig und gut. Eine Gaststätte müsse seriös betrieben werden. Das habe die Angeklagte nicht getan und sich sogar 200 000 Euro heimlich auf die Seite gelegt. Die hinterzogenen Steuern betragen für die Jahre 2010 bis 2012 allein rund eine halbe Million Euro. Gegenwärtig lebt die 58-Jährige von Hartz IV.
Die Kammer wertete bei ihrem Urteil zwar auch das umfangreiche Geständnis der Angeklagten, doch die hohe Rückfallgeschwindigkeit gereichte ihr zum Nachteil. Dabei sei ihr selbst die einschlägige Vorbestrafung keine Warnung gewesen. Die Haftstrafe von vier Jahren hielt die Strafkammer für angemessen. Aufgrund einer Bewährungsauflage von 2000 Euro aus einer Vorstrafe, gelten zwei Monate der Haft als verbüßt. Die Auflagen aus dem Haftbefehl vom 5. August 2014 werden aufrechterhalten, wie Richter Matthias Burghardt feststellte.