Verzögerung für geplanten Flugplatz?
Autor: Simone Bastian
LKR Coburg, Dienstag, 07. Juni 2016
Das Luftamt Nordbayern will nun die Grundstücksbesitzer und Betroffenen anhören, die von den Sicherheitsmaßnahmen am geplanten Flugplatz betroffen wären.
Willi Kuballa und Ralf Geißler hatten es sich einfach vorgestellt: Die Projektgesellschaft Verkehrslandeplatz Coburg (PGVC) legt eine sogenannte Aeronautical Study vor und beseitigt damit alle Zweifel daran, dass das Gelände bei Neida für einen Flugplatz geeignet ist. Aber am Dienstag zeigten sich der Geschäftsführer der PGVC, Willi Kuballa, und der Projektsteuerer für das Planfeststellungsverfahren, Ralf Geißler, zeinigermaßen ernüchtert: Die Deutsche Flugsicherung (DFS) hält an ihren Sicherheitsbedenken fest und sieht sie durch die Aeronautical Study sogar noch bestätigt. Das Luftfahrtamt Nordbayern als zuständige Genehmigungsbehörde hat der PGVC Gelegenheit gegeben, dazu Stellung zu nehmen.
Die Aeronautical Study soll nachweisen, dass ein sicherer Flugbetrieb bei Neida trotz der Hindernisse in der Umgebung möglich ist.
Ende April hatte Professor Hartmut Fricke die geforderte Aeronautical Study vorgelegt und darin mehrere Sicherheitsmaßnahmen aufgelistet. Eine davon ist die Rodung des Hähnles, einem Wäldchen in der Abflugfläche der geplanten Landebahn. Diese Rodung war aber ohnehin vorgesehen und findet sich auch in den Plänen.
Außerdem hatte Fricke dazu geraten, den Hahnberg und die Buchleite mit Leuchtfeuermasten zu kennzeichnen. Diese beiden Hügel befinden sich westlich beziehungsweise östlich der Bahn und könnten für startende Flugzeuge zur Gefahr werden, wenn diese nicht steil genug abheben. Es müsse reichen, auf diesen beiden Erhebungen Lichtmasten aufzustellen, bekräftigte Fricke am Dienstag beim Pressegespräch. Ob jedes einzelne Hindernis ein Signal brauche oder nur die sicherheitsrelevanten, sei eine Frage, die immer wieder diskutiert werde, zum Beispiel bei Windparks.
Zudem hatte Fricke vorgesehen, ab Einbruch der Dämmerung sicherheitshalber keinen Sichtflug mehr zuzulassen, sondern nur noch Instrumentenflug. Die DFS sieht das als Bestätigung ihrer Haltung, dass das Gelände nicht geeignet sei. Das Luftamt Nordbayern als Genehmigungsbehörde will nun von der PGVC wissen, wer von den jetzigen Nutzern des Flugplatzes Brandensteinsebene von einem solchen Sichtflugverbot betroffen wäre. Allerdings sah Fricke vor, dieses Nacht-Sichtflugverbot zunächst für ein Jahr probeweise zu verhängen.
Das Luftamt hatte mitgeteilt, dass die Sicherheitsmaßnahmen zu Planänderungen und womöglich zu einer neuen Auslegung der Pläne führen könnten. Deshalb muss die PGVC etliche Unterlagen nachreichen. So will das Luftamt unter anderem die Grundstückseigentümer anhören, die von den Leuchtfeuern oder durch spätere Baumfällungen betroffen wären. Denn Fricke sieht auch ein Hindernismonitoring vor - am jetzigen Geländezustand, also zum Beispiel an der Höhe der Bäume im Callenberger Forst, soll sich nichts gravierend ändern.
"Ich würde das nicht dramatisieren", sagte Fricke. Eine solche Situation gebe es bei Flugplatzprojekten öfter, auch, wenn sie für die jeweiligen Antragsteller nicht angenehm sei. Es gelte nun, das Luftamt Nordbayern "zu ermutigen, eine eigene Position zu finden".
Erörterungstermin im Juli?
Vom 25. bis 27. Juli hat das Luftamt Nordbayern - vorläufig - den Erörterungstermin zum Flugplatzneubau angesetzt. Ob es dabei bleibt, ist aus zwei Gründen fraglich. Zum einen, weil das Luftamt von der Projektgesellschaft Verkehrslandeplatz (PGVC) noch weitere Unterlagen eingefordert hat (siehe oben). Zum anderen, weil das Luftamt immer noch auf eine Stellungnahme der Oberen Naturschutzbehörde wartet, wie das Luftamt der PGVC am 31. Mai mitteilte. Da hätte diese Stellungnahme schon vorliegen müssen. "In Anbetracht der noch offenen Punkte erscheint es für uns fraglich, ob ein Erörterungstermin tatsächlich am 25. Juli beginnen kann", heißt es in dem Schreiben.Voraussichtlich wird der Erörterungstermin im Kongresshaus Coburg stattfinden. Billig wird ein solcher Termin für den Antragsteller - in diesem Fall die PGVC - nicht: Sie muss 70 000 Euro vorstrecken, weil externe Firmen und Verwaltungshelfer gebraucht werden sowie ein Stenograf, der ein Wortprotokoll des Erörterungstermins macht. Bei diesem Termin klären Antragsteller und Behörde die offenen Fragen, außerdem muss der Antragsteller darlegen, wie er mit den Einwendungen gegen sein Projekt umgehen will.
Ob und wann dann tatsächlich ein Planfeststellungsbeschluss, also eine Baugenehmigung, kommt, weiß noch niemand. Gegen den Beschluss kann geklagt werden - auch die PGVC könnte das tun, wenn sie mit dem Beschluss nicht einverstanden ist. Ziel der PGVC ist es, den neuen Flugplatz bis zum Jahresende 2019 fertig zu haben. Dann nämlich endet die Ausnahmegenehmigung, die Instrumentenflug auf dem Verkehrslandeplatz Brandensteinsebene möglich macht. Inklusive der Ausschreibungszeit dauert ein Flugplatzbau rund zweieinhalb Jahre. Es müssten also Mitte 2017 die Ausschreibungen erfolgen.
Hintergrund
Pläne Weil der Coburger Verkehrslandeplatz Brandensteinsebene für die Anforderungen des Werkflugverkehrs Coburger Unternehmen nur bedingt geeignet ist, soll ein neuer Flugplatz gebaut werden. Vorgesehener Standort: Zwischen Wiesenfeld und Neida, südlich der Staatsstraße.Verfahren Noch läuft für den Flugplatz das Genehmigungsverfahren beim Luftamt Nordbayern; wann dieses Verfahren abgeschlossen wird, weiß niemand. Ein wichtiger Schritt in so einem Verfahren ist der Erörterungstermin.
Hindernisse Die Deutsche Flugsicherung hat im Sommer 2015 wegen der Hügel die Pläne abgelehnt. Das Planfeststellungsverfahren sollte deshalb abgebrochen werden. Das wurde mit Hilfe von Bundes- und Landespolitikern verhindert.
Aeronautical Study Das gesamte Gutachten zur "Durchdringung der Hindernisbegrenzungsflächen" ist online einzusehen auf der Homepage der PGVC (www.verkehrslandeplatz-coburg.de)
Gutachter Hartmut Fricke, Geschäftsführer der Gesellschaft für Luftverkehrsforschung, ist gleichzeitig Professor für Technologie und Logistik des Luftverkehrs an der Technischen Universität Dresden (www.ifi-tu-dresden.de)