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Urteil gegen Vorstandstrio der Coburger Sommeroperette: Berufung eingelegt


Autor: Jochen Berger

Coburg, Donnerstag, 21. Januar 2021

Vor dem Amtsgericht Hof musste sich Mitte vergangener Woche das Vorstandstrio der Coburger Sommeroperette wegen Betrugs verantworten.
"The Blues Brothers in Prison" war 2017 die letzte Produktion der Coburger Sommeroperette auf der Waldbühne Heldritt. Nach dem Umzug auf die Seebühne Bad Staffelstein 2018 musste der Verein im Februar 2019 seine Zahlungsunfähigkeit einräumen.Foto: Archiv/Jochen Berger


Das dabei ergangene Urteil (unsere Zeitung berichtete) ist nicht rechtskräftig, wie Hubert Pürner als Pressesprecher des Amtsgerichts auf Nachfrage erklärte. Demnach hat die Staatsanwaltschaft "gegen das Urteil betreffend aller Angeklagter Berufung eingelegt".

Seitens der Angeklagten habe lediglich der frühere stellvertretende Vorsitzende des Vereins Rechtsmittel eingelegt. Den Angeklagten war jeweils Betrug in 29 Fällen mit eine Schadenssumme in Höhe von rund 70000 Euro vorgeworfen worden.

Die Vorsitzende und die Kassiererin wurden mit einer Gesamtgeldstrafe von jeweils 270 Tagessätzen belegt, das Strafmaß für den stellvertretenden Vorsitzenden lautete auf 220 Tagessätze.

Umzug nach Bad Staffelstein

Die Coburger Sommeroperette hatte seit 1994 jährlich Aufführungen auf der Waldbühne Heldritt veranstaltet. Nach Ende der Saison 2017 war die Sommeroperette nach Bad Staffelstein umgezogen. Dort fand 2018 die erste und einzige Auflage der Seefestspiele statt.

Wenige Monate später musste der Verein Coburger Sommeroperette seine Zahlungsunfähigkeit einräumen.