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Umstrittener Flugplatz-Neubau bei Meeder


Autor: Simone Bastian

Coburg, Montag, 20. Januar 2014

Gehört ein Flugplatz zur Daseinsvorsorge? Die Befürworter eines Flugplatzneubaus bei Meeder beantworten diese Frage mit Ja. Erklärte Gegner wie Dagmar Escher sagen "Nein". Das Deutsche Institut für Urbanistik bezeichnet die Frage als "strittig".


Patricia Leistner-Hofmann von der IHK zu Coburg, der Ebersdorfer Unternehmer Björn Schumacher oder Willi Kuballa, Rechtsdirektor der Stadt Coburg und Geschäftsführer der Projektgesellschaft Verkehrslandeplatz Coburg (PGVC) verweisen darauf, dass der Flugplatz eine Infrastruktureinrichtung sei, also ein Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. Diese Definition spielt insofern eine Rolle, als die Stadt Coburg derzeit keine neuen freiwilligen Leistungen gewähren darf. Würde ein Flugplatz dazu zählen, dürfte sie für einen Neubau kein Geld ausgeben. Schon jetzt gewährt die Stadt jährlich einen Zuschuss von rund 110 000 Euro zum Flugplatzbetrieb. "Die Stadt Coburg sieht das Zurverfügungstellen eines Verkehrslandeplatzes als Daseinsvorsorge an", heißt es denn auch im Haushalt der Stadt Coburg für das Jahr 2013.



"Der Neubau eins Flugplatzes gehört nicht zur kommunalen Daseinsvorsorge", meldet sich nun Dagmar Escher zu Wort, Sprecherin der "Bürger für ihre Region gegen den neuen Verkehrslandeplatz", Kreis- und Gemeinderätin in Meeder. Sie verweist auf die Pflichtaufgaben der Kommunen, "die existenzielle Grundversorgung mit sauberem Trinkwasser, Entsorgung des Abwassers, Elektrizität, Müllabfuhr, Meldewesen, Aufwandsträger von Schulen und Kindertagesstätten, Sozialhilfe, öffentlicher Nahverkehr. Hierbei haben die Kommunen kaum Spielräume. Es ist zumeist gesetzlich vorgegeben, in welcher Art und welchem Umfang die Aufgabe erledigt werden muss."

Willi Kuballa verweist auf den Landesentwicklungsplan: Der sehe für die Region Coburg einen Verkehrslandeplatz vor. Und lautGemeindeordnung (§ 57) sollen Kommunen die öffentlichen Einrichtungen schaffen, "die nach den örtlichen Verhältnissen für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl und die Förderung des Gemeinschaftslebens ihrer Einwohner erforderlich sind". Dazu gehören auch Verkehrseinrichtungen und damit auch ein Verkehrslandeplatz, erläutert Kuballa.