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Über 13 Jahre Haft für Totschläger - Revision angedacht


Autor: Ulrike Nauer

Coburg, Freitag, 13. Februar 2015

13 Jahre und sechs Monate müssen die beiden Männer ins Gefängnis, die im Dezember 2013 den Coburger Wolfgang R. in seinem Haus in Beiersdorf zu Tode traten. Die Staatsanwaltschaft ist mit dem Urteil nicht zufrieden und überlegt, dagegen in Revision zu gehen.
Die Angeklagten Maria S. (rechts, gepixelt) und Helmut S. (Mitte, gepixelt) müssen jeweils für sieben Jahre ins Gefängnis, Paul K. (links, gepixelt) wurde wegen Totschlags zu dreizehneinhalb Jahren Haft verurteilt.   Fotos: Ronald Rinklef


Tatbestand Totschlag: Mit jeweils 13 Jahren und sechs Monaten hat die Erste Große Strafkammer am Landgericht Coburg am Freitag hohe Freiheitsstrafen gegen die beiden Angeklagten Peter G. und Paul K. verhängt. Sie hatten den Coburger Wolfgang R. in der Nacht des 11. Dezember 2013 in seinem Haus in Beiersdorf derart heftig getreten und geschlagen, dass er an den Folgen seiner Verletzungen gestorben war.

Ursprünglich waren die beiden Männer des Mordes angeklagt, doch nach Auffassung der Kammer um Vorsitzenden Richter Gerhard Amend hatten die beiden den 66-jährigen Wolfgang R. weder aus Heimtücke noch aus Habgier getötet. Damit seien die "Mordmerkmale" nicht erfüllt, begründete Amend das Urteil. Die Lebensgefährtin des Opfers, Maria S., wurde - ebenso wie ihr Noch-Ehemann Helmut S. - zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Sie hatten den 45-jährigen Coburger Peter G. und dessen Bekannten, den 23-jährigen Paul G., zur Tat angestiftet.

Allerdings - das ist für das Gericht erwiesen - sollte Wolfgang R. "nur" verletzt werden. Die Angeklagten hatten im Verlauf des Prozesses mehrmals davon gesprochen, dass sie R. eine "Abreibung" verpassen wollten, dass er dadurch für eine gewisse Zeit "außer Gefecht" gesetzt werden sollte. Dass der 66-Jährige in der folgenschweren Nacht sterben sollte, sei nicht von vornherein geplant gewesen, so Amend.

In seiner Urteilsbegründung ging der Richter auch auf die finanziellen Aspekte der Tat ein. Im Laufe des Prozesses wurde immer deutlicher, dass Geld für Peter G. und Paul K. eher eine untergeordnete Rolle spielte. Kurz vor der tödlichen Attacke hatten sie Wolfgang R. schon einmal vor seinem Bordell im Kanonenweg aufgelauert, wo er Zimmer an Prostituierte vermietete und regelmäßig die Miete kassierte. Um die sei es den beiden Männern allerdings nicht gegangen, betonte Amend. Sie wollten den 66-Jährigen vielmehr so verletzen, dass er für eine gewisse Zeit nicht mehr in der Lage gewesen wäre, das Bordell zu führen. Damit wäre für Maria S. der Weg frei gewesen, das Bordell zu übernehmen.


"Werden Urteil überprüfen"

Die Kammer habe sich sehr viel Mühe gegeben, den komplizierten Sachverhalt umfassend aufzuklären, sagte Leitender Oberstaatsanwalt Anton Lohneis nach dem Urteilsspruch. Allerdings sei die Staatsanwaltschaft nicht ganz einig mit der Kammer, was die rechtliche Würdigung der Tat angehe. Lohneis: "Wir gehen davon aus, dass es sich um einen Heimtücke-Mord handelt und wir werden das Urteil überprüfen."