Tod eines 84-Jährigen auf A73: Lkw-Fahrer akzeptiert Geldstrafe
Autor: Berthold Köhler
Coburg, Mittwoch, 14. Mai 2014
Wegen fahrlässiger Tötung eines 84 Jahre alten Rollerfahrers wurde ein Lkw-Fahrer verurteilt. Der schlimme Vorfall ereignete sich im Juni 2013.
Es war ein tragischer Unfall, der sich im Juni 2013 auf der A 73 ereignet hat: Ein 84-Jähriger wurde mit seinem nicht für die Autobahn zugelassenen Roller von einem Lastwagen erfasst und erlag am Unfallort seinen Verletzungen. Der Fahrer des Lkw ist jetzt vom Coburger Amtsgericht wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt worden.
Verhandelt wurde der Unfall deshalb öffentlich, weil der 33-jährige Lastwagenfahrer den Strafbefehl für seine Geldstrafe nicht akzeptiert hatte. "Besondere Umstände", begründete Rechtsanwalt Roland Hofmann, möge Richterin Julia Gerhardt als Grund für die Einstellung des Verfahrens heranziehen.
Es sei schließlich so gewesen, dass das Unfallopfer eigentlich nichts auf der Autobahn zu suchen hatte.
Am Unfallhergang an sich gab es sowieso keine auseinandergehenden Meinungen: Mit einer Geschwindigkeit von etwa 90 Kilometern pro Stunde erfasste der Lkw-Fahrer in der Nacht auf den 17. Juni den 84-Jährigen, der mit seinem Kleinkraftrad aus unerklärbaren Gründen auf der Autobahn unterwegs war. Der Roller wurde erst vom Lkw einige Meter vor sich hergeschoben, ehe das Zweirad auf den Seitenstreifen geriet und sich dort mit seinem Fahrer mehrfach überschlug. "Er war plötzlich da, ich habe ihn nicht gesehen", berichtete der Angeklagte gestern.
Warum der Lkw-Fahrer das Unfallopfer so spät erkannte, stellte später ein Gutachter fest: Er ermittelte, dass ziemlich sicher der rechte Scheinwerfer des Lastwagens kaputt war. Wäre die Beleuchtung des Lastwagens ausreichend gewesen, hätte der Unfall durch eine Vollbremsung verhindert werden können, fasste das Gutachten 2013 zusammen. Der 33-jährige Angeklagte gab an, diesen Fehler nicht bemerkt zu haben - auch bei der obligatorischen Kontrolle des Lastwagens vor Fahrtantritt sei ihm kein defekter Scheinwerfer aufgefallen. Die im Fahrzeug befindliche Warnleuchte für Schäden an der Beleuchtung habe ebenfalls nicht gebrannt.
Einstellung "nicht denkbar"
Auch wenn der 84-jährige Rollerfahrer widerrechtlich, mit nur 45 Kilometern pro Stunde und mit dunkler Kleidung auf der Autobahn unterwegs war, machte Staatsanwalt Matthias Huber klar, dass für ihn eine Einstellung des Verfahrens "nicht denkbar" sei. Das Strafmaß liege ohnehin am unteren Ende bei fahrlässiger Tötung und habe für den 33-Jährigen keinen Eintrag ins Strafregister zur Folge.
Nach Hubers klaren Worten zogen sich der Angeklagte und sein Rechtsanwalt zu einer kurzen Beratung zurück - und akzeptierten danach den Strafbefehl.