Tauziehen um den "Hungry Highlander" in Coburg
Autor: Oliver Schmidt
Coburg, Dienstag, 18. Januar 2022
Der Wirt der Coburger Kult-Kneipe wehrt sich gegen eine Räumungsklage seines Vermieters. Vor Gericht scheiterte am Dienstag auch der letzte Versuch einer gütlichen Einigung.
Wie geht's weiter mit dem "Hungry Highlander"? Auf diese Frage gibt es auch nach der Gerichtsverhandlung am Dienstag noch keine Antwort. In der fast eineinhalbstündigen Sitzung vor der 2. Zivilkammer des Landgerichts wurde allerdings deutlich, wie verhärtet die Fronten zwischen dem jetzigen Eigentümer des Gebäudes in der Steingasse 11 und dem Wirt der beliebten Kneipe sind.
Unter anderem schlug Richter Timm Hain vor, bei einem Gütetermin nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen, die vor allem aus einem neuen, diesmal hieb- und stichfesten Mietvertrag bestehen müsste. Doch Rechtsanwalt Harald Stelzner, der den Eigentümer vertritt, lehnte dies nach Rücksprache mit seinem nicht anwesenden Mandanten ab. So steht weiterhin die Räumungsklage im Raum, gegen die sich der Wirt John Holmes wehrt, weil er auf einen Mietvertrag aus dem Jahre 2007 pocht, der noch bis 2027 läuft (siehe dazu auch "Hintergrund" am Ende dieses Textes).
Vorwurf: "Glatte Lüge!"
Harald Stelzner versuchte in der Verhandlung aufzuzeigen, dass der 2007 zwischen John Holmes und dem damaligen Eigentümer geschlossene Vertrag etliche Formfehler enthält. So gibt es zum Beispiel keine konkreten Quadratmeter-Angaben zur vermieteten Fläche, die sich allerdings im Laufe der Jahre auch immer wieder änderte.
John Holmes räumte vor Gericht ein, dass manches "vielleicht etwas schräg formuliert" sei. Doch das passiere eben, wenn "ein Mann aus Schottland", also er, und "ein Mann aus der Türkei", der damalige Eigentümer, einen Vertrag aufsetzen. "Aber es gab nie Probleme!"
Ebenso versuchte Harald Stelzner darzulegen, dass sich John Holmes seit dem Eigentümerwechsel Anfang 2020 immer wieder kleinere Verstöße geleistet habe - doch der Wirt konnte das vor Gericht immer gut erklären beziehungsweise sogar widerlegen.
Beispiel: 2020 baute John Holmes im Innenhof ein bewegliches Podest, das bei Konzerten als Bühne dienen kann, das aber vor allem auch eine unschöne Eisentür zum Keller verdecken sollte. Dass ein Podest in den Innenhof gebaut werde, sei seinem Mandanten zwar bekannt gewesen, sagte Harald Stelzner. Er hätte aber nicht gewusst, dass es sich an genau dieser Stelle befinden soll. John Holmes bezeichnete das vor Gericht als "glatte Lüge". Der Einbau sei sehr wohl mit dem Eigentümer genau abgesprochen gewesen, und der Eigentümer habe sogar die Materialkosten übernommen.
"Geschäftsschädigend!"
Auch bei weiteren Detailfragen ergaben sich ungewöhnliche Differenzen. Zum Beispiel wollte der Richter wissen, wie genau der Eigentümer die Räumlichkeiten der Kneipe überhaupt kenne. "Von außen auf jeden Fall", sagte Harald Stelzner, woraufhin John Holmes erzählte, dass der Eigentümer doch mindestens 15 Jahre lang immer wieder Gast im "Highlander" gewesen sei. Auf diese Weise sei es ja auch 2020 zum Verkauf gekommen: Der damalige Eigentümer wollte sich von der Immobilie trennen; und als John Holmes hörte, dass angeblich ein Schnellimbiss ein Auge auf das Gebäude geworfen hat, brachte er einen guten Freund als Käufer ins Gespräch.