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Stoscheck wehrt sich gegen Millionen-Strafe


Autor: Jochen Berger

Coburg, Freitag, 28. August 2015

Der Unternehmer Michael Stoschek geht in die Offensive. Gegen einen Strafbefehl in Höhe von 1,65 Millionen Euro wegen der Verwendung ungenehmigter Klebekennzeichen an seinem Porsche hat er Einspruch eingelegt. Das erklärte er am Freitag bei einer Pressekonferenz in seinem Wohnort Ahorn bei Coburg.
Michael Stoschek neben dem Porsche-Cabriolet seiner Frau mit dem Original-Kennzeichen und einem von ihm verwendeten verkleinerten Klebekennzeichen.Foto: Jochen Berger


Der Unternehmer Michael Stoschek kommt als Privatmann nicht aus den Schlagzeilen. Vor wenigen Tagen schipperte er während der Bamberger Sandkerwa in einem Amphibienfahrzeug auf der nächtlichen Regnitz herum und muss deshalb mit Konsequenzen rechnen. Nun geht er in die Offensive aufgrund eines Strafbefehls in Höhe von 1,65 Millionen Euro wegen der Verwendung ungenehmigter Klebekennzeichen an seinem Porsche.
Gegen diesen Strafbefehl hat der Chef der Gesellschafterversammlung des Autozulieferers Brose Einspruch eingelegt. Das erklärte er am Freitag bei einer Pressekonferenz in seinem Wohnort Ahorn bei Coburg. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm "Urkundenfälschung und Kennzeichenmissbrauch in zwei tatmehrheitlichen Fällen" vor und verhängte eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 55 Tagessätzen zu je 30 000 Euro.

Stoschek dagegen räumt lediglich den Vorwurf der Ordnungswidrigkeit ein und gibt zu, es wäre ratsam gewesen, sich eine Ausnahmegenehmigung für das fragliche Nummernschild zu besorgen. Den Vorwurf der Urkundenfälschung und des Kennzeichenmissbrauchs aber weist Stoschek vehement zurück. Auch sei es nie darum gegangen, sich mit Hilfe des Klebeschildes der Geschwindigkeitskontrolle durch die Polizei zu entziehen.

Das freilich sieht die Staatsanwaltschaft ganz anders. Sie bewertet das Material als "Reflektionsfolie" und folgert: "Aufgrund der geringen Größe und der fehlenden Erhebung der Buchstaben und Ziffern auf der Reflektionsfolie ist ein Ablesen des Klebekennzeichens auf der Fotografie einer Geschwindigkeitsmessung nicht möglich." Um dies zu beweisen, hatte die Staatsanwaltschaft ein Teilstück der B 289 in der Nacht sperren lassen und ein gemietetes Porsche Cabrio mit dem im April 2013 konfiszierten Klebeschild versehen. Die so entstandenen Fotos belegen nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft, Stoschek habe dieses nachgemachte Kennzeichen "zur Täuschung im Rechtsverkehr" benutzt. Stoschek dagegen erklärt, er habe das fragliche Kennzeichen "jahrelang öffentlich und unbeanstandet gefahren". Da könne ja wohl von Täuschung keine Rede sein. Zudem habe er stets das Original-Nummernschild im Kofferraum bei sich geführt. Stoschek konzentriert sich bei seiner Kritik an den Ermittlungen auf das beschlagnahmte Kennzeichen.

Denn dieses Kennzeichen, das von der Polizei in Coburg sichergestellt und von seinem Fahrzeug entfernt worden war, sei dabei beschädigt worden. Nur durch diese Beschädigung sei es nun bei nächtlichen Fotoaufnahmen nicht mehr lesbar. Im unbeschädigten Zustand aber sei dies problemlos möglich, beteuert Stoschek und legt als Beweis eine Aufnahme vor, die im Juli 2009 bei einer Geschwindigkeitsmessung entstand. Stoschek war damals bei zulässigen 100 km/h mit Tempo 162 auf der A 70 bei Gundelsheim geblitzt worden.