Der Unternehmer Michael Stoschek geht in die Offensive. Gegen einen Strafbefehl in Höhe von 1,65 Millionen Euro wegen der Verwendung ungenehmigter Klebekennzeichen an seinem Porsche hat er Einspruch eingelegt. Das erklärte er am Freitag bei einer Pressekonferenz in seinem Wohnort Ahorn bei Coburg.
Der Unternehmer Michael Stoschek kommt als Privatmann nicht aus den Schlagzeilen. Vor wenigen Tagen schipperte er während der Bamberger Sandkerwa in einem Amphibienfahrzeug auf der nächtlichen Regnitz herum und muss deshalb mit Konsequenzen rechnen. Nun geht er in die Offensive aufgrund eines Strafbefehls in Höhe von 1,65 Millionen Euro wegen der Verwendung ungenehmigter Klebekennzeichen an seinem Porsche.
Gegen diesen Strafbefehl hat der Chef der Gesellschafterversammlung des Autozulieferers Brose Einspruch eingelegt. Das erklärte er am Freitag bei einer Pressekonferenz in seinem Wohnort Ahorn bei Coburg. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm "Urkundenfälschung und Kennzeichenmissbrauch in zwei tatmehrheitlichen Fällen" vor und verhängte eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 55 Tagessätzen zu je 30 000 Euro.
Stoschek dagegen räumt lediglich den Vorwurf der Ordnungswidrigkeit ein und gibt zu, es wäre ratsam gewesen, sich eine Ausnahmegenehmigung für das fragliche Nummernschild zu besorgen. Den Vorwurf der Urkundenfälschung und des Kennzeichenmissbrauchs aber weist Stoschek vehement zurück. Auch sei es nie darum gegangen, sich mit Hilfe des Klebeschildes der Geschwindigkeitskontrolle durch die Polizei zu entziehen.
Das freilich sieht die Staatsanwaltschaft ganz anders. Sie bewertet das Material als "Reflektionsfolie" und folgert: "Aufgrund der geringen Größe und der fehlenden Erhebung der Buchstaben und Ziffern auf der Reflektionsfolie ist ein Ablesen des Klebekennzeichens auf der Fotografie einer Geschwindigkeitsmessung nicht möglich." Um dies zu beweisen, hatte die Staatsanwaltschaft ein Teilstück der B 289 in der Nacht sperren lassen und ein gemietetes Porsche Cabrio mit dem im April 2013 konfiszierten Klebeschild versehen. Die so entstandenen Fotos belegen nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft, Stoschek habe dieses nachgemachte Kennzeichen "zur Täuschung im Rechtsverkehr" benutzt. Stoschek dagegen erklärt, er habe das fragliche Kennzeichen "jahrelang öffentlich und unbeanstandet gefahren". Da könne ja wohl von Täuschung keine Rede sein. Zudem habe er stets das Original-Nummernschild im Kofferraum bei sich geführt. Stoschek konzentriert sich bei seiner Kritik an den Ermittlungen auf das beschlagnahmte Kennzeichen.
Denn dieses Kennzeichen, das von der Polizei in Coburg sichergestellt und von seinem Fahrzeug entfernt worden war, sei dabei beschädigt worden. Nur durch diese Beschädigung sei es nun bei nächtlichen Fotoaufnahmen nicht mehr lesbar. Im unbeschädigten Zustand aber sei dies problemlos möglich, beteuert Stoschek und legt als Beweis eine Aufnahme vor, die im Juli 2009 bei einer Geschwindigkeitsmessung entstand. Stoschek war damals bei zulässigen 100 km/h mit Tempo 162 auf der A 70 bei Gundelsheim geblitzt worden.
...Auszug aus eigentlich verschlossenen Akten:
"Zur Begutachtung erscheint ein sehr gepflegter, im Kontakt offener 57jähriger Herr, der ohne weitere Einleitung die Ungerechtigkeiten beklagt, denen er vermehrt ausgesetzt ist. Es würde nicht nur permanent versucht, ihm und seiner Familie die verdienten, ja notwendigen Ehrungen und positive Aufmerksamkeit vorzuenthalten, er werde zudem von Neidern, aber auch seitens der Staatsmacht, angefeindet, drangsaliert und zu unrecht verfolgt. Dabei nehme er große Mühen und immense Kosten auf sich, darzulegen, wie sehr sich doch die Umwelt irre. Seine vielen guten Taten, großzügigen Schenkungen und Hilfen würden nicht nachhaltig gewürdigt, man zeige sich nie dauerhaft erkenntlich. Das Leben sei ein steter Kampf gegen immer neue, absurde Regeln, die ihm als Hürden in den Weg gestellt würden. Womit er das verdient habe, sei ihm schleierhaft. Er habe keinerlei Zweifel, diese Hindernisse auch weiterhin souverän zu meistern, dazu lacht er.
Einzig der Gedanke, dass der größte Teil der Menschheit ein wenig verschroben und vielleicht nicht ganz normal sei, mache ihm Sorge. Er erwäge die flächendeckende Zugabe von Psychopharmaka ins Trinkwasser, was sich im Pilotprojekt, dem Stadtrat seiner Heimatstadt, hervorragend bewährt habe.
Nach ausführlicher Begutachtung, Prüfung der Testergebnisse und ungeachtet des Förderschecks für unser Institut folgen wir der Meinung des Antragstellers und empfehlen den Rest der Welt unter seine Betreuung zu stellen."
Wer ein Kennzeichen mit Zulassungsstempel kopiert und als Aufkleber drucken lässt, der hat halt eine Urkunde gefälscht.
Oder macht er das in seiner Firma auch?
Kein Wunder, dass in vielen Ländern der Deutsche als paragraphengeiler Ordnungsfetischist gilt. Kein Gespür für Verhältnismäßigkeit!
Wie sähe denn die Verhältnismäßigkeit in diesem Fall aus? ein paar warnende Worte, eine kleine Strafe, die an eine Stiftung seiner Wahl geht und gut ist's?
So wie du dich hier echauffierst, könnte man meinen, dass es dir lieber sei, wenn wir unsere Reichen so behandeln würden, wie das griechische System seine. Nur wärst du wohl bei Griechenland einer der ersten, der schreien würde, dass dort die Reichen gefälligst etwas "deutscher" behandelt werden sollten. Urkundenfälschung ist keine Ordnungswidrigkeit. Von daher frage ich mich, warum sich bei dir da überhaupt die Frage nach der Verhältnismäßigkeit stellt.
Imn Bayern wird der Richter am Amtsgericht sicher im Falle Stoschek einen Rüffel bekommen, weil bei uns die Gewaltenteilung zumindest bei Unterstützern der CSU nicht mehr funktioniert. Und dann wird die nächste Instanz einknicken und eine angemessene (also eine ausgehandelte) Strafe von ca. 5.000 € (für den Normalbürger viel Geld, für H. Stoschek ein Taschengeld) festlegen. Und die Eheleute Stoschek werden uns zeigen, das ein Porschefahrer, sofern ausreichend vermögend, immer so schnell fährt, wie er will.
Und wenn das Urteil nicht auf den Wunschbetrag reduziert wird, geht Brose einfach nach Rumänien oder China oder... Das System Stoschek ist bekannt und hat bisher immer funktioniert. In dem Fall hat nur der Amtsrichter meine Hochachtung, ich wünsche ihm für seine Zukunft alles Gute.