Stadtrat Eidt fühlt sich ausgebremst
Autor: Simone Bastian
Coburg, Sonntag, 14. April 2019
Wer stimmte im Stadtrat dafür, dass das Grundstück für ein Anger-Hotel ohne Auflagen hinsichtlich der Gestaltung verkauft wurde? Das wollte Hans-Heinrich Eidt (FDP) erfassen lassen.
"Auf Antrag von mindestens einem Drittel der anwesenden, stimmberechtigten Stadtratsmitglieder ist namentlich abzustimmen", heißt es in der Geschäftsordnung des Coburger Stadtrats. Mit der buchstabengetreuen Auslegung dieses Satzes habe man seinen Antrag auf namentliche Abstimmung abgeblockt, klagt Hans-Heinrich Eidt (FDP).
Eidt hatte im nichtöffentlichen Teil der Sitzung am Donnerstagabend beantragt, über den Verkauf einer Teilfläche für ein Hotel namentlich abstimmen zu lassen. Eidt wollte damit erreichen, dass im Protokoll der Sitzung festgehalten wird, "wer den vor der Sitzung formulierten Zusatz zum Kaufvertrag für das Hotel am Anger verhindert hat".
Bei diesem Zusatz ging es um folgendes: Inwieweit kann der Investor, der das Anger-Hotel bauen will, darauf verpflichtet werden, dass er die Gestaltung mit dem Coburger Beirat für Baukultur abstimmt? Dieser Beirat ist schon seit längerer Zeit beschlossen und soll im Mai etabliert werden. Die Investoren hatten zwar in der Diskussion um die Baugenehmigung erklärt, dass sie bereit seien, die Gestaltung zu überarbeiten.
Aber so lange sie sich an die Festsetzungen des Bebauungsplans halten, können sie das Aussehen ihres Hotels allein bestimmen, wenn sie das möchten. Es sei denn, es wäre im Kaufvertrag eine entsprechende Verpflichtung festgeschrieben worden.Während zunächst noch alle dafür waren, dass der Beirat für Baukultur zumindest eine Stellungnahme zu den Hotelplänen abgeben muss, wurde das im weiteren Verlauf der Sitzung abgelehnt. "Ich habe die Stadträte notiert, die versucht haben, eine schlechte Gestaltung vertraglich zu verhindern", sagt Eidt. Diese Gruppe, zu der er sich selbst zählt, war aber in der Minderheit.
Auch wenn die Geschäftsordnung eindeutig davon spricht, dass ein Drittel der Stadträte die namentliche Abstimmung fordern muss, führt Eidt sich in seinen Rechten als Stadtratsmitglied verletzt. "Wo ist bitte geregelt, dass der Antragsteller eines Geschäftsordnungs-Antrags auf namentliche Abstimmung vor der Abstimmung dieses Drittel der Stadträte zusammenbringen muss? Soll das durch eine Sitzungsunterbrechung und Herumrennen im Saal geschehen? Es ist die Aufgabe des Vorsitzenden, diesen Antrag zur Abstimmung zu stellen und dann zu prüfen, ob ein Drittel der Stadträte zugestimmt haben".
Eidt hat nun einen Brief an OB Tessmer geschrieben, in dem er um Klarstellung der Sachlage bittet. "Ich behalte mir auch vor, bei nächster Gelegenheit, wenn jemand namentliche Abstimmung beantragt, zu fordern, dass der Antragsteller vorher das Drittel Unterstützer nachweist", sagt Eidt.