Sonneberger Steuerberater gab wahllos Geld aus Nachlass aus

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Über 300 000 Euro aus dem Nachlass eines Mandanten aus Neustadt bei Coburg soll ein Sonneberger Steuerberater verschleudert haben. Dafür muss er sich vor Gericht verantworten. Falls nicht das ausstehende Gutachten über seine psychische Gesundheit bestätigt, dass er nicht verantwortlich ist für sein Verhalten.

Wegen Untreue in 40 Fällen steht ein Steuerberater aus Sonneberg vor Gericht. Der 41-Jährige war mit der Nachlasspflege eines verstorbenen Neustadters beauftragt. In dieser Funktion hat er in den Jahren 2012 bis 2014 über 317 000 Euro aus dem Nachlass auf sein Geschäftskonto überwiesen.

Mit der Vernehmung von ehemaligen Mitarbeitern des Angeklagten wurde die Verhandlung am Freitag fortgesetzt. Nun soll ein psychiatrisches und psychologisches Gutachten Aufschluss über den Gesundheitszustand des Manns geben.

Zu Beginn des zweiten Verhandlungstags informierte der vorsitzende Richter Gerhard Amend, dass auch eine Anklage der Staatsanwaltsschaft Hof wegen Steuerhinterziehung gegen den Sonneberger vorliege. Der 41-Jährige habe trotz mehrfacher Aufforderungen seine Steuererklärung nicht abgegeben.
Dieser Sachverhalt war dem Rechtsanwalt Stefan Walder nicht bekannt.

Die Verteidigung geht davon aus, dass der Angeklagte nicht in der Lage ist, Abrechnungen zu erstellen oder Unterlagen weiterzureichen. Das geschehe entweder aus Unfähigkeit oder aus Unkenntnis, wie Walder es formulierte. Denn angeblich soll der Angeklagte infolge eines Sauerstoffmangels bei der Geburt einen Hirnschaden erlitten haben, außerdem soll er im besagtem Zeitraum psychisch belastet und damit handlungsunfähig gewesen sein.

So ist jedenfalls die Darstellung des Anwalts. Das Geld könnte der Angeklagte für Vergütungen oder die Erbschaftssteuer entnommen haben, so der Anwalt. Laut Amend hat der 41-Jährige aber wahllos Geld entnommen, ohne das zu belegen, denn es sind keinerlei Rechnungen oder Gegenbuchungen vorhanden.
Auch Staatsanwältin Bianca Franke betonte, dass es keinen Grund gebe, Geld aus dem Erbe auf das eigene Konto zu überweisen. Ohne die Genehmigung des Nachlassgerichts dürfen demnach keine Beträge über 3000 Euro entnommen werden.

Darüber sei der Angeklagte auch von der Rechtspflegerin aufgeklärt worden. Das hätten die Zeugenaussagen bereits ausführlich ergeben. Ärgerlich wurde Amend, als Walder betonte, sein Mandant sei immer noch krank und eben deswegen unfähig.

"Er ist doch noch Steuerberater, wenn er unfähig sein soll, müssten wir ihm ja ein vorläufiges Berufsverbot aussprechen." Der Psychiater Cornelius Stadtland soll nun den Angeklagten untersuchen. Der Mediziner wird Ende April vor Ort sein. "Und zwar nicht weil es unser Hausgutachter ist, sondern weil es fast unmöglich ist, innerhalb von 20 Tagen einen anderen Gutachter zu bekommen",betonte der Richter an die Adresse des Rechtsanwalts.

Der Angeklagte hat 2007 nach bestandener Steuerberaterprüfung seine Kanzlei in Sonneberg als GmbH eröffnet, immerhin beschäftigte er damals sieben Angestellte und einen Partner. Mittlerweile arbeitet der Steuerberater nur noch mit einer Mitarbeiterin in seiner Kanzlei.

Eine Steuerberaterin, die von Januar 2011 bis Dezember 2012 in der Kanzlei beschäftigt war, bescheinigte dem 41-Jährigen hohes steuerrechtliches Wissen, nur organisatorisch hätte es besser sein können. "Ich habe ihn für sein Wissen bewundert." Er habe nur ungern Hilfe in Anspruch genommen und habe wenig abgegeben.


Ex-Freundin zögert

Die ehemalige Lebensgefährtin des Angeklagten, die seit der Gründung bis zum vergangenen Jahr in der Kanzlei arbeitete, bestätigte, dass die Kanzlei sehr gut gelaufen sei. Der Partner sei aufgrund von Differenzen aus der GmbH ausgeschieden und habe auch Mandate mitgenommen.

"Ich denke aber nicht, dass das der Kanzlei sehr geschadet hat."

Über den Gesundheitszustand und eventuelle psychische Probleme ihres ehemaligen Freunds machte sie aber nur zögerliche Angaben. Am 30. April wird die Verhandlung fortgesetzt, dann sollen auch der ehemalige Geschäftspartner des Angeklagten gehört werden und der Psychiater.