Druckartikel: "So kompliziert müsste nicht sein"

"So kompliziert müsste nicht sein"


Autor: Ulrike Nauer

Coburg, Donnerstag, 11. Februar 2016

Herwig Freund kämpft seit Jahren bei den SÜC für eine transparentere Strom-Abrechnung.
Eine Abrechnung der SÜC: Der Arbeitspreis ist grau unterlegt. Foto: Ulrike Nauer


Herwig Freund hat ein Problem mit seiner Stromrechnung: Nirgends in der Jahresrechnung der SÜC sei der vertraglich vereinbarte Bruttopreis pro Kilowattstunde (kWh) ausgewiesen, kritisiert er. Wolle man als Kunde diesen Bruttopreis haben, müsse man erst zum Taschenrechner greifen. Seit nunmehr vier Jahren steht Freund in Kontakt mit den SÜC, um eine transparentere Abrechnung für sich und die übrigen Stromkunden zu erreichen - bisher, so sieht er es, "ohne vernünftiges Ergebnis".


Arbeitspreis irreführend?

Statt des von Freund geforderten Bruttopreises pro kWh ist in der SÜC-Abrechnung ein sogenannter Arbeitspreis grau unterlegt. Dieser Betrag (netto) setzt sich zusammen aus dem Basispreis, der Konzessionsabgabe und der Stromsteuer, abzüglich des Basispreis-Rabatts.
Freund sieht darin einen "geschickten" Schachzug der SÜC, denn Kunden könnten durch die Hervorhebung fälschlicherweise auf die Idee kommen, der Arbeitspreis entspreche dem Bruttopreis. Wer dann in "einschlägigen Portalen" Preise vergleiche, halte die SÜC vielleicht für günstiger als sie in Wirklichkeit sei.
Zumindest diesen Kritikpunkt kann Melanie Engel, Vertriebsleiterin Produkt- und Industriekunden bei den SÜC, überhaupt nicht verstehen. Die graue Zeile sei doch überhaupt erst auf Betreiben von Herwig Freund in die SÜC-Abrechnung einprogrammiert worden. "Wir mussten dafür extra Geld in die Hand nehmen und Herr Freund hat den Entwurf abgenickt."
Dass die Abrechnung für "Otto Normalverbraucher", der in den meisten Fällen nicht vom Fach sei, oft schwer zu verstehen sei, räumt Melanie Engel aber ein. "Wir schütteln selbst oft genug den Kopf über die vielen Pflichtangaben, die wir in die Rechnungen schreiben müssen." Aber der Gesetzgeber schreibe nun einmal dieses Verfahren vor. "Das Steuergesetz sagt: Ich muss alle Nettopreise zusammenziehen und darf erst am Schluss die Steuer draufrechnen", erklärt Engel.


Rechtlich gebunden

So wird also zum Arbeitspreis noch der Grundpreis addiert, was den Nettopreis ergibt. Nettopreis plus 19 Prozent Umsatzsteuer ergeben schließlich den Gesamtbruttopreis.
Kompliziert mag diese Abrechnung sein, aber nicht unüblich, sagt Melanie Engel. "Nehmen sie zum Beispiel eine Handwerkerrechnung. Da sind auch alle Positionen einzeln aufgeführt und erst am Ende wird die Steuer drauf geschlagen." Anders sei die Rechtslage bei Angeboten. "Hier müssen wir Brutto- und Nettopreise ausweisen, aber in der Rechnung darf ich das nicht."
Zu jeder Änderung des Strompreises erhalten SÜC-Kunden eine detaillierte Aufstellung, in der Netto- und Bruttopreise aufgeführt sind - per Post. Nur sogenannte Online-Bonus-Kunden flattert die Auflistung elektronisch ins Postfach. Auch auf der Homepage der SÜC (www.suec.de -> Strom -> Produkte -> Preislisten) stehen diese Preislisten zur Verfügung - zurück bis ins Jahr 2011.
Herwig Freund hält dennoch an seiner Meinung fest: "So kompliziert müsste die Abrechnung nicht sein." Aus Erfahrung kenne er Stromrechnungen beispielsweise aus München oder Nürnberg. "Die sehen anders aus!"