Sexueller Missbrauch: Neustadter bekommt Bewährungsstrafe
Autor: Gabi Arnold
Neustadt bei Coburg, Montag, 21. Dezember 2015
Wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern wird ein 20-jähriger Mann aus Neustadt zu zehn Monaten Haft verurteilt. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss er eine Geldstrafe zahlen und Sozialstunden ableisten.
Die Jugendrichterin Susanne Hinz sagte zum Ende der Folgeverhandlung am Amtsgericht Coburg: "Dass Sie versuchen, die Schuld auf Ihren behinderten Bruder zu schieben, das schlägt dem Fass den Boden aus."
Weil der 20-jährige Mann aus Neustadt vehement abgestritten hatte, pornografisches Material mit extrem derben Inhalten an Kinder verschickt zu haben, musste sein 17-jähriger Bruder in den Zeugenstand des Amtsgerichtes treten.
Mannigfaltige Ausreden
Wie berichtet, landeten vom Handy des Angeklagten im vergangenen Jahr mehrere Nachrichten mit pornografischen Inhalten auf den Mobiltelefonen minderjähriger Mädchen. Vor Gericht leugnete der Angeklagte die Taten, beziehungsweise sprach er in einem Fall von einem Versehen. Die Erklärungen des Tatverdächtigen reichten vom Verlust des Handys bis zum Hackerangriff und konnten bereits durch einen Forensiker in der ersten Verhandlung widerlegt werden. Am Montag stellte sich heraus, dass auch die Version mit dem Bruder nicht stimmen konnte. Der Angeklagte hatte erzählt, er habe seine Mutter in der Gemeinde Frankenblick im Landkreis Sonneberg besucht und bei diesem Besuch soll sein jüngerer Bruder das Handy entwendet und die Mail an die Mädels verschickt haben. Auch diese Geschichte konnte der Forensiker der Kriminalpolizei Oberfranken komplett widerlegen. Der Kripo-Beamte konnte nämlich genau feststellen, wann und von welchem Standort die E-Mails und Fotos an die Mädchen gingen.
Bruder konnte als Täter ausgeschlossen werden
Da die Inhalte von Neustadt und der Adresse des 20-Jährigen abgesendet wurden, konnte der Bruder als Täter ausgeschlossen werden. Trotz dieser Beweislast und des guten Zuredens von Richterin Hinz blieb der Angeklagte dabei: "Ich war es nicht, es war mein Bruder." Der könne sich zwar nicht erinnern, aber er sei es dennoch gewesen.Richterin Hinz versuchte sogar mehrfach, dem Angeklagten begreiflich zu machen, dass eine Falschaussage strafbar sei. Ohne Erfolg. Auf Antrag des 20-Jährigen wurde dessen Bruder dann unter dem Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen. Der behinderte Junge gab laut der Richterin an, dass er eigentlich gar nicht richtig schreiben und sich nicht erinnern könne. Seine Mutter habe aber gesagt, dass er es war und da werde er schon gewesen sein. Die Richterin Hinz zum Angeklagten: "Ich weiß nicht, was sie zu Hause für eine Beziehung haben, dass Sie und Ihre Mutter den Bruder da hineinziehen."