Druckartikel: Schützenhaus-Prozess: Zweifel an Unfall-Theorie der Verteidigung

Schützenhaus-Prozess: Zweifel an Unfall-Theorie der Verteidigung


Autor: Ulrike Nauer

Coburg, Montag, 22. Juli 2013

Im Gerichtssaal musste der angeklagte Ulrich S. soeben vorführen, wie es seiner Meinung nach zu dem tödlichen Schuss gekommen ist.
Das hohe Gericht unter Vorsitz von Gerhard Amend Fotos: Ronald Rinklef


Mit der Original-Tatwaffe in der Hand zeigte Ulrich S., wie er über den Hund gestolpert sein will. Dabei soll sich dann der tödliche Schuss gelöst haben, der seine Frau traf. Das Gewehr hatte Ulrich S. deshalb in der Hand, weil er zuvor im Keller damit auf Rattenjagd war.

Vorsitzender Richter Gerhard Amend verfolgt zunächst die Vorführunf von Ulrich S. - und lässt dann keinen Zweifel daran, dass er ihm nicht glaubt. Denn diese Version passe nicht zur Spurenlage. Konkret: Der Einschusswinkel müsste ein anderer sein.

Gerhard Amend legt dem Angeklagten nahe, "noch einmal in sich zu gehen" - damit es nicht bei den Plädoyers zu einer "bösen Überraschung" komme.

Gerhard Amend unterbricht die Sitzung bis 14.30 Uhr - dann soll die Ex-Ehefrau von Ulrich S. in den Zeugenstand gerufen werden.