Druckartikel: Schimpfwörter wie "Bullenmoggel" und "Bullenschweine" bringen Neustadter in den Knast

Schimpfwörter wie "Bullenmoggel" und "Bullenschweine" bringen Neustadter in den Knast


Autor: Katja Nauer

Neustadt bei Coburg, Mittwoch, 22. Februar 2017

Erst vor rund einem Jahr saß der 29-jährige Neustadter im Gefängnis. Weil er wieder Polizeibeamte beleidigt hat, bekommt der Mann erneut einen Haftstrafe.


"Sie haben nichts dazu gelernt", stellte Richterin Melanie Krapf fest. Erst vor rund einem Jahr saß der 29-jährige Neustadter im Gefängnis - wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Nun muss er sich erneut vor Gericht verantworten. Und wieder wirft die Staatsanwaltschaft dem Mann Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, dazu Beleidigung und Bedrohung vor.

Abgespielt hatte sich der Sachverhalt kurz nach Mitternacht im Oktober vergangenen Jahres vor und in der Polizeidienststelle in Neustadt. Vier Polizisten, die in dieser Nacht Schichtdienst hatten, sowie ihr Vorgesetzter stellten Strafantrag gegen den Mann. Der Angeklagte wollte oder konnte sich an die Tat nicht erinnern. "Das Einzige, woran ich mich erinnere, ist, dass ich in der Ausnüchterungszelle wieder zu mir gekommen bin", erklärte der Neustadter.


Tröten und Schreien

Die Beamten schilderten die Tat übereinstimmend. Kurz nach Mitternacht hätten die Polizisten lautes Tröten und Schreien gehört. Eine junge Frau stand in der Dienststelle und blies laut in eine Tröte, vor der Türe hätten der Angeklagte und sein Bruder lautstark herumgejohlt. In Hinblick auf die späte Stunde und die nächtliche Ruhestörung erteilten die Beamten dem Trio ein "deutliches" Platzverbot. Daraufhin soll der 29-Jährige einen Polizisten mit dem Wort "Bullenmoggel" tituliert haben. Als dieser die Personalien des Neustadters feststellen wollte, sei es zum Handgemenge gekommen, so die übereinstimmenden Zeugenaussagen. Im Verlauf der Auseinandersetzung wurde der Angeklagte schließlich festgenommen. Ein weiterer Beamter, der einen Alkoholtest durchführen wollte, sagte, der Mann habe ihn mit den Worten: "Wenn ich dich privat treffe, dann mache ich dich weg", bedroht.

"Die ganze Zeit hat er uns mit einem Repertoire an Schimpfwörtern wie Arschloch und Bullenschwein eingedeckt", sagte einer der Beamten aus. 20, 30 Minuten sei der Angeklagte aggressiv gewesen und habe herumgeschrien. Er habe sich erst beruhigt, als der Arzt eingetroffen sei, hieß es. Allen Beamten fielen die starke Aggressivität und die "deutliche Alkoholisierung" des Mannes auf.


Eine Latte an Vergehen

Der ermittelte Blutalkoholwert ergab 2,28 Promille. Dass er getrunken habe, gab der Neustadter auch unumwunden zu: "Whiskey und Wodka". Dass er Drogen genommen hätte, verneinte er allerdings, bis ihm Richterin Melanie Krapf deutlich auf die weiteren Ergebnisse der Blutuntersuchung hinwies. "Sie wurden positiv getestet auf Alkohol und Cannabis", sagte sie, "das sind illegale Substanzen, wie Sie wissen."

Der Mann ist 13 Mal vorbestraft. Seine Einträge ins Bundeszentralregister listen seit 2004 eine ganze Latte an Vergehen auf: Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln, fahrlässige Trunkenheit, Diebstahl, Sachbeschädigung, Besitz von verbotenen Waffen, Beleidigung, Bedrohung, versuchte Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Der Mann entschuldigte sich bei den vier Polizeibeamten. "Ich war betrunken", erklärte er, "ich weiß nicht mehr, was an diesem Abend passiert ist." Dass der Neustadter sein Leben in den Griff bekommen wolle, glaubte ihm die Richterin allerdings nicht. Er habe bisher keine Anstalten gemacht, aus den Fehlern in der Vergangenheit zu lernen, sagte sie. Der 29-Jährige, der einen Hauptschulabschluss besitzt, hat keine Ausbildung, ist arbeitslos und lebt vom Geld seiner Eltern. Weil er sich auch beim Arbeitsamt nicht gemeldet hat, wird er vom Staat nicht unterstützt. "Ich weiß, dass ich in den letzten Jahren eine faule Sau war", erklärte der Mann freimütig. Er habe sich aber jetzt fest vorgenommen, sich eine Arbeit zu suchen. "Ich weiß nicht, ob Ihnen die Tragweite der Anklage bewusst ist", kritisierte ihn Krapf, "das ist kein Spaß."

Die Richterin verurteilte den Neustadter zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Krapf sah keine Anhaltspunkte für eine günstige Sozialprognose: "Sie haben null Einsicht, etwas zu ändern. Das sind bloße Phrasen, die nicht umgesetzt werden."