René Hähnlein geht in Revision
Autor: Helke Renner
Coburg, Freitag, 27. März 2015
Er werde Revision einlegen, sagt René Hähnlein, Stadtrat der Partei Die Linke. Die Zivilkammer am Landgericht unter Vorsitz des Richters Christoph Gillot hatte in einem Eilverfahren entschieden, dass er nicht mehr behaupten darf, Martin Ruggaber, der frühere SPD-Stadtrat, habe einen minderjährigen Jugendlichen vergewaltigt.
Von Vergewaltigung eines Minderjährigen hatte Hähnlein in einer E-Mail gesprochen. Das darf er laut Urteil nun nicht mehr. Bei Zuwiderhandlung droht ihm eine Geldstrafe oder Freiheitsentzug.
"Die Urteilsbegründung des Vorsitzenden Richters basiert auf falschen Voraussetzungen", sagt der Stadtrat der Linken. Worum geht es? Im Zusammenhang mit der Diskussion um die Rehabilitierung von Max Brose hatte Edmund Frey an SPD-Stadträte und - im sogenannten Carbon Copy (cc) für weitere Empfänger - auch an René Hähnlein eine Stellungnahme geschickt. "Darauf habe ich von meinem privaten E-Mail-Account aus geantwortet und nicht, wie vom Richter Christoph Gillot behauptet, von meiner Stadtrats-Mail-Adresse." Diese Behauptung könne er schon einmal widerlegen.
"Und als Privatperson muss ich nicht die korrekten juristischen Termini nutzen."
"Das Postgeheimnis verletzt"
Immerhin gebe es eine Meinungsfreiheit in diesem Land. "Wo bleibt denn sonst das Recht am eigenen Wort und das Postgeheimnis?" Beides habe Edmund Frey verletzt, indem er die von Hähnlein privat an ihn gerichtete Nachricht an Martin Ruggaber weitergeleitet hat. Und von einem ungeschützten Raum zu reden, wie es der Richter getan habe, halte er auch für problematisch. "Den gibt es für Politiker nicht, auch nicht für Martin Ruggaber, der bis zur Stadtratssitzung am Donnerstag noch Stadtrat war."
Politiker müssen was aushalten
Dazu gebe es eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe: "Der baden-württembergische AfD-Vorsitzende muss im Rahmen des politischen Meinungskampfes die Bezeichnung als Betrüger, Rechtsbrecher, Lügner, Halunke und Gauner hinnehmen, sofern es sich bei diesen Äußerungen ihrem Sinn und systematischen Kontext nach um eine bewertende Stellungnahme zu einer die Öffentlichkeit oder eine politische Partei interessierende Frage handelt." Das sei auch bei Martin Ruggaber der Fall gewesen.