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Raabs: Wähler im Coburger Land werden abstimmen


Autor: Rainer Lutz

LKR Coburg, Freitag, 05. Juni 2015

ÖDP-Kreistagsmitglied Christoph Raabs sieht den Termin für den Bürgerentscheid für den Verkehrslandeplatz Meeder selbst dann nicht in Gefahr, wenn mit unterschiedlichen Wahlzetteln abgestimmt würde. Das Landratsamt sieht das allerdings anders.
Am 14. Juni sollen die Bürger entscheiden, ob der Landkreis für den Flugplatz zahlt oder nicht. Wie die Wahlzettel aussehen werden - darum wird noch gerungen. Foto: CT-Archiv


Die Abstimmung zum Bürgerbegehren wird auf jeden Fall am Sonntag, 14. Juni, stattfinden. Das betont ÖDP-Kreistagsmitglied Christoph Raabs. Notfalls müsste die Klage zurückgezogen werden, die von den Initiatorinnen des Bürgerbegehrens, nicht von der ÖDP selbst, beim Verwaltungsgericht in Bayreuth eingereicht wurde.

Raabs ist der Überzeugung, dass selbst dann zur Abstimmung gerufen werden kann, wenn das Verwaltungsgericht entscheidet, dass die Frage des Ratsbegehrens unzulässig ist. Dass sie nicht rechtens ist, finden die Kläger, weil dort der Verbleib des Landkreises in der Projektgesellschaft Verkehrslandeplatz Coburg mit dem Erhalt von Arbeitsplätzen begründet wird. Ein Punkt, den die Regierung von Oberfranken zwar durchaus kritisch sah, aber nicht beanstandete.

Fester Standpunkt

Das Landratsamt bleibt bei seiner Rechtsauffassung, wie Stellvertretender Landrat Rainer Mattern (CSU) erklärt. Er hat sich dazu auch mit dem im Urlaub befindlichen Landrat Michael Busch (SPD) abgestimmt. Eine Abstimmung mit unterschiedlichen Wahlzetteln ist rechtlich nicht zulässig, da stützt sich Mattern auf die Wahlordnung. Diese verbietet ausdrücklich eine Abstimmung mit unterschiedlichen Wahlzetteln. Weil aber schon Briefwähler abgestimmt haben, wäre genau das der Fall, so Mattern, wenn am 14. Juni mit einer geänderten Frage des Ratsbegehrens oder ohne das Ratsbegehren abgestimmt werden müsste, was das Gericht entscheiden könnte.

Hier verweist Christoph Raabs nun auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes in München. Als in der Stadt Neustadt ein Bürgerbegehren und ein Ratsbegehren zu einem geplanten Solarpark durchgeführt wurde, klagte die ÖDP nämlich mit dem Ziel, die Abstimmung abzusagen, weil auf Wahlzetteln ein Wort vergessen worden war. Damals wies das Gericht die Klage ab. Die Abstimmung durfte stattfinden.

Urteil ist bekannt

"Dieses Urteil kennen wir natürlich auch", sagt Rainer Mattern und: "Das ist eine ganz andere Geschichte gewesen." Für Mattern bleibt es daher dabei. Sollte das Verwaltungsgericht entscheiden, dass die Frage, so wie sie auf den Wahlzetteln steht, nicht zulässig ist, wird das Landratsamt die Abstimmung nicht durchführen. Er verweist zudem auf den späten Zeitpunkt der Klage. Die vom Gericht angeforderten Unterlagen mussten bis spätestens Freitag in Bayreuth sein. Sie trafen am Mittwoch also fristgerecht dort ein. Weil aber Donnerstag ein Feiertag und Freitag ein beliebter Brückentag war, wird die Zeit immer knapper, in der das Landratsamt handeln kann. "Die Entscheidung des Gerichts kann frühestens Mitte der kommenden Woche bei uns vorliegen. Erst dann können wir entscheiden, ob die Sache am Sonntag stattfinden kann."

Da beruhigt allerdings Christoph Raabs. "Die Anwälte sind klar angewiesen, nur so weit zu gehen, dass die Abstimmung auf jeden Fall stattfinden kann."