Quittung für gefährliche Körperverletzung
Autor: Katja Nauer
Coburg, Donnerstag, 12. Februar 2015
Wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter Nötigung landet ein Geschwisterpaar aus Coburg und Regensburg vor der ersten großen Strafkammer.
Ein Schleudertrauma, eine Schädelprellung, ein stumpfes Bauchtrauma und eine Prellung im Lendenwirbelbereich sind das Ergebnis einer üblen Schlägerei, die sich am Nachmittag des 2. Juli des vergangenen Jahres ereignete.
Dabei soll sich die Tat wie folgt abgespielt haben: Ein 31-Jähriger aus Regensburg beschuldigt eine Frau, sein Handy an sich genommen zu haben. Mit Hilfe seiner Schwester, die in Coburg wohnt und die die vermeintliche Diebin einschüchtern soll, krallt er sich die Frau, um sie zur Herausgabe des Mobiltelefons zu zwingen. Die Situation eskaliert: Die Schwester drückt das Opfer gegen eine Hauswand, versetzt ihr Kniestöße und Faustschläge ins Gesicht. Weitere Faustschläge landen auf Kopf und Oberkörper der Frau.
Tritte ins Gesicht
Als sie zu Boden geht, tritt die 30-jährige Coburgerin ihr ins Gesicht. Erst beschimpft der Bruder das am Boden liegende Opfer mit derben Ausdrücken, dann zieht er seine Schwester weg: Diese läuft noch einmal zum Opfer zurück und tritt erneut zu, diesmal auf den Hinterkopf. Als der Bruder merkt, dass die Polizei verständigt wurde, läuft er davon. Kurz darauf folgt ihm seine Schwester.
Das Opfer wurde im Krankenhaus ambulant behandelt. Der Bruder habe zum Tatzeitpunkt unter dem Einfluss von Fentanyl gestanden, so die Anklage. Bereits am Vormittag habe sich der Mann ein entsprechendes Pflaster geklebt.
Für ihre Taten musste sich das Geschwisterpaar nun vor der ersten großen Strafkammer verantworten. Die Staatsanwaltschaft beschuldigte die beiden der gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter Nötigung.
Bewährungsstrafe
Das Gericht folgte der Anklage im Falle der Schwester: Sie erhielt eine zweijährige Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Außerdem muss die Frau 60 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten. Ihr Bruder wurde freigesprochen.