Pokerrunde der Coburger Upper Class aufgeflogen
Autor: Christiane Lehmann
Coburg, Mittwoch, 07. Mai 2014
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen elf Männer wegen illegalen Glücksspiels. Es geht dabei um viel Geld...
Der Tipp kam von einem, der genau wusste, was da abgeht: Illegales Glücksspiel im ganzen großen Stil. Die Razzia, die dann am Dienstag Mittag in einer Wohnung in der Hindenburgstraße (direkt neben der Eisdiele Adria) folgte, war in den letzten Jahren eine der größten oberfrankenweit.
Der Einsatz der Bamberger Bereitschaftspolizei hat sich gelohnt. Elf Männer, zehn aus Coburg Stadt und Land, einer aus Nürnberg, wurden in flagranti am Pokertisch erwischt. Bargeld konnte im fünfstelligen Bereich beschlagnahmt werden. Die Polizisten, die mit einem Transporter angerückt waren, nahmen außerdem die komplette Einrichtung mit: Pokertisch, Sitzmöbeliar und der Getränkeautomat sind jetzt in der Asservatenkammer der Staatsanwaltschaft untergebracht.
"Das war alles sehr gediegen und edel", sagt der leitende Oberstaatsanwalt Anton Lohneis. Er spricht von der Upper Class und meint damit den Stil, in dem das ganze vonstatten ging. Es handle sich dabei um Leute mit sehr viel Geld, konspirativer Vernetzung und exzellenter Ausstattung.
Der Vorfall sei mit Sicherheit kein Einzelfall gewesen, "wir gehen von gewerbsmäßig aus". Gegen die beiden Betreiber, also die die Bank halten, denen der Pokertisch gehört, die das Geld verwalten, wird wegen Gewerbesmäßigkeit ermittelt. "Noch schieben die den schwarzen Peter hin und her", sagt Lohneis und erläutert, dass die beiden mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren zu rechnen haben.
Gegen die anderen neun wird wegen illegalen Glücksspiels ermittelt. Sie werden mit sechs Monaten oder einer Geldstrafe von maximal 180 Tagessätzen davon kommen.Die Männer sind zwischen 30 und 50 Jahre alt und die Polizei geht davon aus, dass je nach Pokerrunde auch immer wieder neue Gesichter dabei waren.
Bereits an Ostern hatte es in dem Gebäude eine Razzia gegeben. Nach Tageblatt-Informationen war die Wohnung vor nicht allzu langer Zeit umgebaut worden. Ursprünglich war sie viel größer, wurde jedoch in zwei kleinere Einheiten geteilt.
Wann macht man sich strafbar?
Gesetzeslage Das bloße Wissen von einer illegalen Pokerveranstaltung ist nicht strafbar. Insbesondere ist das Nichtanzeigen von geplanten Straftaten nur in gesetzlich bestimmten Einzelfällen unter Strafe gestellt. Das Bereitstellen von Spieleinrichtungen ist ebenso strafbar wie das Veranstalten von illegalem Glücksspiel selbst. Wenn ein Gastwirt also ein Hinterzimmer mit Pokertisch und Jetons einrichtet, um dort die Gäste um Geld spielen zu lassen, erfüllt er unter Umständen schon dadurch den Tatbestand des § 284 StGB, ohne dass er die Veranstaltung selbst organisiere.
Quelle: Poker-Anwalt Axel Mittig