Neuer Flugplatz für Coburg nicht nötig?
Autor: Simone Bastian
Coburg, Montag, 15. Sept. 2014
Das dürfte ein Fall für die Juristen werden: Hat der Flugplatz Brandensteinsebene eine unbefristete Genehmigung für den Instrumentenflug oder nicht? "Nein", sagten bislang die Kommunalpolitiker und die IHK. "Doch", sagt Dieter Faulenbach da Costa, und verweist auf Unterlagen des Luftamts Nordbayern.
Da findet sich beides: Zum einen gibt es den Plangenehmigungsbescheid vom 26. August 2011, wo dem Aeroclub der Ausbau der Landebahn gestattet wurde. Damals ging es um den Bau einer Anflugbefeuerung und die Sicherheitsstreifen auf der Landebahn. Darin wird amtlicherseits festgestellt, dass die Landebahn nur noch 635 Meter lang sein wird plus zwei mal 60 Meter Schwellen. Ingesamt misst das Asphaltband 935 Meter, doch 180 Meter fallen ingesamt weg als Sicherheitsstreifen.
Außerdem wurde die Anflugbefeuerung am östlichen Ende der Landebahn mit einer Länge von 150 Metern genehmigt. Unter Punkt 2.1 heißt es dann:
"Die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erteilte Zustimmung zu einer verkürzten Anflugbefeuerung von 150 Metern ist für den Instrumentenflugbetrieb notwendig.Sie ist in widerruflicher Weise bis zur Inbetriebnahme des in der Region geplanten neuen und richtlinienkonformen
Hinweis auf Befristung fehlt
Aufgrund dieser Genehmigung wurde die Brandensteinsebene wie geplant umgebaut und am 26. Juni 2012 vom Luftamt Nordbayern genehmigt. Am 3. Juli 2012 ging an das Büro der Nachrichten für Luftfahrer der Deutschen Flugsicherung die Bitte, die Genehmigung des Verkehrslandeplatzes Brandensteinsebene bekanntzugeben. In dem Schreiben heißt es zwar, dass es sich um die Genehmigung vom 26. August 2011 handele. Doch der Hinweis auf eine Befristung fehlt. Faulenbach da Costas Schlussfolgerung: "Für mich ist das eine unbefristete Genehmigung."
Wenn er Recht hat, hätte das Folgen: Denn dann gäbe es keine Notwendigkeit mehr, einen Standort für einen neuen Flugplatz zu suchen und womöglich gegen den Widerstand der Bevölkerung zu bauen. Denn die Gegner eines Flugplatzneubaus bei Neida halten an ihrem Widerstand fest und sehen sich durch Dieter Faulenbach da Costa bestätigt.
Auf "richtlinienkonform" kommt es an
Außerdem heißt es in dem Schreiben vom Luftamt vom 3. Juli 2012, dass dem Aeroclub Coburg "die luftrechtliche Genehmigung zur Anlegung und zum Betrieb des Verkehrslandeplatzes Brandensteinsebene mit richtlinienkonformen Flugbetriebsflächen erteilt" worden sind. "Richtlinienkonform", auf dieses Wort kam es am Montag Dagmar Escher an, die Sprecherin der Initiativen gegen den Verkehrslandeplatz. Bisher hatten die Befürworter eines Ausbaus immer damit argumentiert, die Brandensteinsebene entspreche nicht den geltenden Richtlinen für den Luftverkehr, weil sie bis 2012 keine Anflugbefeuerung hatte. Eine Anflugbefeuerung ist aber eine unerlässliche Voraussetzung, wenn Instrumentenflug genehmigt werden soll.