Nach dem Klinikaufenthalt nicht einfach auf der Straße stehen
Autor: Martin Koch
Coburg, Donnerstag, 16. November 2017
Der Seniorenbeirat der Stadt Coburg hat sich in seiner jüngsten Sitzung am Mittwoch mit dem Entlassmanagement am Klinikum Coburg befasst.
Anlass waren Klagen, dass ältere und möglicherweise hilflose Patienten nach einer Heilbehandlung im Klinikum in einer unklare Situation entlassen werden. Für versierte Patienten ist das ja in der Regel kein Problem. Ein Patient, der sowieso in einer stationären Einrichtung lebt, kehrt normalerweise auch dorthin zurück. Aber wenn sich erst während oder nach dem Krankenhausaufenthalt die Notwendigkeit einer andersartigen Unterbringung ergibt, dann braucht der Patient Unterstützung.
Sozialpädagogin Nicole Eick konnte Entwarnung geben. "Seit 1. Oktober 2017 ist der Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement beim Übergang in die Versorgung nach Krankenhausbehandlung in Kraft!" Dieser Rahmenvertrag regele des Patienten auf einen Entlassplan. Leider gebe es aber auch noch eine Einschränkung: "Die Vorgaben gelten für gesetzlich versicherte stationäre Patienten." Ein Patientenstammblatt mit den notwendigen individuellen Informationen und den eingeleiteten bzw. einzuleitenden Maßnahmen. Geklärt ist auch die Mitgabe von Arzneimitteln und medizinischen Hilfsmitteln für eine Übergangszeit. Der Patient komme ja nicht immer unverzüglich zu seinem Hausarzt, vor allem nicht am Wochenende.
Widerspenstige Bürgermeister
Der Coburger Seniorenbeirat unterstützt einen Antrag des Stadtseniorenbeirates Nürnberg. Dieser will erreichen, dass die Seniorenarbeit als Pflichtaufgabe der Gemeinden in der Bayerischen Gemeindeordnung definiert wird. Bisher sei das lediglich eine freiwillige Aufgabe. Dies habe zur Folge, dass zum Beispiel bei Gemeinden in finanziell schwieriger Lage die Ausgaben für die Seniorenarbeit bei einer auferlegten Haushaltsdisziplin dafür gestrichen werden könnten. Aber nicht nur in Sachen Haushaltsdisziplin: Diakon Wolfgang Dengler kann sich vorstellen, dass auch widerspenstige Bürgermeister, die es natürlich nicht in und um Coburg gibt, erkennen können, wie sinnvoll eine gute Seniorenarbeit sein kann. "Coburg ist vorbildlich, was die Seniorenarbeit betrifft", sagte der ehemalige Heimleiter des Ernst-Faber-Hauses.Ein anderer Antrag aus Nürnberg betrifft die Zuständigkeit der sogenannten "Heimaufsicht". Der Volksmund kenne ja eigentlich nur Alters- oder Seniorenheime bzw. in der Steigerung Pflegeheime. Bernd Fischer, Seniorenbeirat hier und in Personalunion Vorstandsmitglied der bayerischen Landesseniorenvertretung, erinnerte an die Vielzahl der in den letzten Jahren entstandenen Wohnmöglichkeiten für ältere Menschen. Da können marginale Unterschiede darüber entscheiden, ob die sogenannte "Heimaufsicht" zuständig sei. Baue ein Heimbetreiber in seine Wohneinheiten etwa eine Küchenzeile ein, entfalle bislang die Kontrolle durch die Heimaufsicht. Eine Änderung des bayerischen Pflegewohn- und Qualitätsgesetzes und der dazu gehörenden Ausführungsverordnung soll nun sicherstellen, dass diese Heimaufsicht nun auch auf solche Einrichtungen ein kritisches Auge werfen kann, die bisher nicht in deren Zuständigkeit fallen.
Mit der Werbung für die "Weihnacht der Generationen" (früher Seniorenweihnacht) im Kongresshaus am Samstag, 9. Dezember, um 14 Uhr hat sich der Seniorenbeirat zurückgehalten. Denn: Eigentlich ist die Veranstaltung ja schon ausverkauft. Nur wenn man Glück hat, kann man vielleicht noch zurückgegebene Karten ergattern.