Mit zwölf zu elf für die "Strabs" in Neustadt
Autor: Rainer Lutz
Neustadt bei Coburg, Montag, 23. Oktober 2017
Freie Wähler und ein Großteil der CSU stimmten gegen einmalige Beiträge für den Straßenausbau, unterlagen aber der bei der Abstimmung.
Darüber, ob Neustadt eine Straßenausbaubeitragssatzung erlassen muss, wurde bei der Sitzung des Stadtrats am Montagabend nicht mehr gestritten. Allein, wie diese aussehen soll, darüber konnte keine Einigkeit herbeigeführt werden.
Zunächst hatte Oberbürgermeister Frank Rebhan (SPD) noch einmal darauf hingewiesen, dass der größte Teil der bayerischen Kommunen schon seit vielen Jahren solche Satzungen erlassen hat. Praktisch überall gibt es eine Satzung mit einmaligen Beiträgen. Die Möglichkeit, wiederkehrende Beiträge zu erheben, lässt das Kommunalabgabengesetz (KAG) aber auch noch nicht lange zu.
Neustadt sei eine der letzten Kommunen im Freistaat, die nun so eine Satzung erlässt. "Wir haben bis zum letzten Moment gewartet, um die Bürger zu schonen", sagte Frank Rebhan. Jetzt habe sich die Rechtslage geändert und es liege eine Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes vor, die keinen Zweifel mehr daran lasse, dass eine solche Satzung erlassen werden muss.
Rechtsrätin Gabriele Amend wies darauf hin, dass der Erlass einer Satzung mit wiederkehrenden Beiträgen noch mit großer Rechtsunsicherheit behaftet sei, weil es noch keine sichere Mustersatzung gibt. Sie wäre mit hohem Verwaltungsaufwand verbunden. Das Bauamt der Stadt rechne mit zusätzlichen Personalkosten von mehr als 100 000 Euro im Jahr. Sie wies auf das Risiko hin, das alte Straßen in der Stadt bergen. Wurden diese früher nicht nach den geltenden Vorschriften erstellt, müsse statt Ausbaugebühren der Satz für eine neue Erschließung eingezogen werden.
Zweite Bürgermeisterin Elke Protzmann (CSU) erinnerte daran, dass bei wiederkehrenden Beiträgen auch die Anwohner von Kreisstraßen zur Kasse gebeten werden müssten, wenn diese ausgebaut würden.
Michael Weyh (FW) monierte, dass nur die Nachteile der wiederkehrenden Beiträge genannt wurden. Dem hielt Frank Rebhan entgegen, dass der einzige Vorteil darin bestehe, dass die Anwohner nie mit einem sehr hohen Ausbaubeitrag zur Kasse gebeten werden.
Diesen Nachteil der einmaligen Beiträge, so Gabriele Amend, könnten die Betroffenen aber mildern, weil das Gesetz jetzt unbürokratisch die Möglichkeit einräumt, den Beitrag auf zehn Jahre zu verrenten, wofür nur ein geringer Zinssatz fällig werde.