Mit MTB-Trails in Coburg über das Ziel hinausgeschossen
Autor: Christoph Winter
Coburg, Freitag, 03. Mai 2019
Durch den Wald am Buchberg haben Mountainbiker Strecken angelegt, allerdings ohne die Grundstückseigentümer zu fragen. Es gab es massive Grabungsarbeiten.
Es ist eine ordentliche handwerkliche Arbeit, die in den vergangenen Monaten am Buchberg entstanden ist. Kurze Baumstämme sind aufeinander geschichtet, solide miteinander verschraubt bilden sie eine kurze steile Schanze. Damit das Erdreich der Anfahrtsspur hält, wurden rechts und links davon Stämme in den Boden getrieben.
Ein weiteres Bauwerk im Wald fällt auf: Diese Sprungschanze fällt nach links ab. So kann der Biker auf dem schmalen Bergpfad zuerst Fahrt aufnehmen, waghalsig über den schmalen Weg fliegen und weiter durch den Bergwald hinunter der gewundenen Spur folgen.
Auch künstliche Erdstufen und überhöhte Kurven sind am Buchberg entstanden. Mountainbiker und speziell sogenannte Downhill-Fahrer und Freerider haben den Buchberg als Trainingsrevier entdeckt. Allerdings sind die Radsportler an dem 422 Meter hohen Buchberg zwischen den Coburger Stadtteilen Ketschendorf und Seidmannsdorf mit ihrer umfangreichen Bautätigkeit weit über das Ziel hinausgeschossen. Ärger mit den Grundstücksbesitzern, darunter auch die Stadt, und den Jagdpächtern steht ins Haus.
"Das hat dort keine Berechtigung"
Seit etwa zwei Jahren, so Jagdvorsteher Hartmut Fischer und Jagdpächter Rainer Wolf, würden die verschiedenen Strecken mehr und mehr ausgebaut, entstünde Spur um Spur quer durch den Wald. Während sich die Jäger um die Störung des Wildes sorgen, sehen sich die Grundstücksbesitzer bei möglichen Schäden in der Pflicht.
Stefan Just, als Förster für die Baum- und Forstpflege beim Grünflächenamt der Stadt zuständig, hat eine klare Meinung: "Solche baulichen Veränderungen, die ohne Genehmigungen im Wald errichtet werden, haben dort keine Berechtigung und müssen entfernt werden." Das allgemeine Betretungsrecht der Natur und des Waldes sei kein Freibrief für den Bau überhöhter Kurven und Schanzen. Das Fällen von Bäumen, wie am Buchberg geschehen, und umfangreiche Grabungen seien nicht hinnehmbar. Auch rechtliche Risiken sieht der Stadtförster: Dulde ein Grundstücksbesitzer solche illegalen Strecken, sei er eventuell bei Sach- und Körperschäden mit haftbar. Ein Schild mit dem Hinweis, das Befahren geschehe auf eigene Gefahr, sei im Zweifelsfall nicht ausreichend. Auf vorhandenen Wegen und Pfaden sei das Radfahren mit entsprechender Voraussicht in der Regel kein Problem.
Immer mehr Konflikte
Seit einigen Jahren gibt es mehr und mehr Konflikte zwischen Jagdpächtern, Grundstückseigentümern sowie Downhill- und Freerider-Mountainbikern im gesamten Land. Das Internet ist voll davon. Im Bayerischen Waldgesetz heißt es, "das Radfahren (...) ist im Wald nur auf Straßen und geeigneten Wegen zulässig" (Artikel 3). Den Fußgängern gebührt der Vorrang, legt Artikel 28 darüber hinaus fest. In einem juristischen Kommentar dazu ist zu lesen, der Nutzer entscheide selbst, ob ein Weg geeignet sei und trage daher auch das Risiko, sollte er seine Fähigkeiten falsch einschätzen. Der Freistaat setzt auf verantwortungs- und rücksichtsvolles Verhalten. Jedermann sei verpflichtet, mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen.
"Der Wald ist kein Sportplatz"
Andere Bundesländer und Staaten legen die Mindestbreite von Wegen für Mountainbiker fest. Bayern verweist auf die Regeln der Deutschen Initiative Mountainbike. Umwelt- und sozialverträgliches Fahren in der Natur wird darin angemahnt, nachts müssten Wald und Wild ihre Ruhe haben. "Der Wald ist für alle da, aber nicht für alles", so der Standpunkt des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Danach sei "der Wald als Ort der stillen Erholung" zu sehen, und nicht als "Sportplatz".