Missbrauchsvorwurf gegen Coburger Arzt
Autor: Rainer Lutz
Coburg, Mittwoch, 21. November 2018
Im Prozess gegen einen Coburger Allgemeinarzt stand am Mittwoch vor allem das Verhältnis zu einer seiner Patientinnen im Mittelpunkt.
           
Jahrelang soll ein Coburger Hausarzt falsch abgerechnet haben. Deswegen steht er vor Gericht. Doch es steht gegen ihn auch der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs im Raum. Deswegen beschäftigte sich die Erste große Strafkammer des Landgerichts Coburg unter Vorsitz von Christoph Gillot am Mittwoch eingehend mit dem Verhältnis des Arztes zu einer seiner Patientinnen. Gegenüber ihr soll er das Arzt-Patienten-Verhältnis ausgenutzt haben, um eine sexuelle Beziehungen mit einzugehen.
Eine Nachbarin der Patientin, die zur fraglichen Zeit im selben Haus wohnte, beobachtete nach ihren Worten mehrmals in der Woche, dass eines der Autos des Arztes - sie kannte deren drei - vor dem Haus parkte. Sie konnte sich nicht sicher daran erinnern, ob er auch am Wochenende zu Besuch gekommen war. Etwa sechs Monate soll er die Frau regelmäßig besucht haben.
Dann, nach einem gemeinsamen Urlaub, wohl an der Ostsee, habe ihr die Frau gesagt, sie habe dem Arzt den Schlüssel zu ihrer Wohnung abgenommen. Sie habe sich beklagt, von ihm kein Geld bekommen zu haben. Der Arzt sei dann nicht mehr gekommen. Allerdings sei fast übergangslos ein neuer Mann zu der Frau in die obere Wohnung des Hauses eingezogen. Der habe sich auch an der Miete beteiligt.
Als Verteidiger Johann Schwenn die Frau nach möglichen Wahrnehmungen hinsichtlich der Beziehung mit dem neuen Mitbewohner befragen wollte, schloss das Gericht die Öffentlichkeit - wie bei der gesamten Befragung einer ersten Zeugin - aus.
Immer wieder spielte ein Blumenstrauß eine Rolle, der am Geburtstag der Mitmieterin plötzlich im Haus gewesen sei. Dass er womöglich von dem Arzt gebracht worden sei, konnte die Zeugin nicht bestätigen.
Das konnte auch eine weitere Zeugin nicht, die die Patientin im Golfclub kennengelernt hatte. Sie war bei dem Geburtstag anwesend. Ein einziges Mal sei sie dem Arzt auf der Treppe begegnet. Ob das aber bei der fraglichen Geburtstagsfeier im Jahr 2016 gewesen sei, daran kann sie sich nicht mehr erinnern. Auch nicht daran, dass die Frau bei dieser Feier über den Arzt gesprochen und angedeutet habe, dass sie überlege, ihn anzuzeigen. Bei einer früheren Vernehmung durch die Polizei hatte sie allerdings genau das zu Protokoll gegeben, wie ihr Richter Gillot vorhielt.
Auch die Mitbewohnerin hatte sich nicht mehr an alles erinnern können, was sie gegenüber Ermittlungsbeamten angegeben hatte. Zu ihrer Schwierigkeit, Vorgänge zeitlich zuzuordnen, gab sie an: "Mit Jahreszahlen hab' ich es nicht so."