Druckartikel: Michael Stoschek nimmt Stellung zur "Kennzeichen-Affäre"

Michael Stoschek nimmt Stellung zur "Kennzeichen-Affäre"


Autor: Oliver Schmidt

Coburg, Montag, 12. Oktober 2015

Sechs Wochen vor der Gerichtsverhandlung weist der Coburger Unternehmer auf einige Punkte hin, die ihm wichtig sind.
Foto: CT-Archiv/Jochen Berger


In der "Kennzeichen-Affäre" um Michael Stoschek kommt es am Mittwoch, 25. November, zur Gerichtsverhandlung: Der Coburger Unternehmer wehrt sich gegen eine Geldstrafe in Höhe von 1,65 Millionen Euro. Diese soll er bezahlen, weil er am Porsche seiner Frau ein nicht genehmigtes Klebekennzeichen angebracht hatte.
In einer Stellungnahme zu unserer Berichterstattung im Tageblatt vom 10. Oktober ("Kampf gegen die Millionenstrafe") schildert Michael Stoschek noch einmal aus seiner Sicht, wie es von der ersten Kontrolle bis zum jetzigen Strafbefehl kam.

"Das Klebekennzeichen wurde aus technischen und ästhetischen Gründen verkleinert", schreibt Stoschek. Wie auf dem Foto im Tageblatt vom 10.Oktober erkenntlich, bedecke das Klebezeichen die gesamte senkrechte Fläche an der Vorderfront des Porsche, während das größere Blechkennzeichen entweder über die Fronthaube hinausstehe oder die Kühleröffnung abdecke.

"Der Wagen meiner Frau erhielt das Klebekennzeichen unmittelbar nach seiner Zulassung im Frühjahr 2008 und wurde erstmals im April 2013 von einem Polizeibeamten beanstandet", berichtet Stoschek weiter. Sprich: Fünf Jahre lang ist er damit im Straßenverkehr untwerwegs gewesen, ohne dass es jemanden gestört hätte.


Nicht von Polizei angehalten

Wichtig ist Stoschek die Feststellung, dass der Porsche in jenem April 2013 von der Polizei nicht angehalten worden ist. Vielmehr habe ein Beamter das parkende Fahrzeug beanstandet. Stoschek schildert, was damals noch passierte: "Mit dem Hinweis, das Klebekennzeichen sei ein Straftatbestand, entfernte er es gewaltsam von der Fahrzeugfront und beschädigte es in seiner Oberfläche erheblich."

Ein erneutes Klebekennzeichen sei dann nur deshalb am Wagen angebracht worden, nachdem Rechtsanwalt Eckard Staritz die Auskunft erteilt hatte, "dass es sich keinesfalls um einen Straftatbestand handelt". Stoschek: "Das Klebekennzeichen war eine geringfügig verkleinerte, aber exakte Kopie des Original-Kennzeichens und ist inhaltlich nicht verändert." Wie berichtet wertet die Coburger Staatsanwaltschaft das Vorgehen Stoscheks jedoch als "Urkundenfälschung und Kennzeichenmissbrauch" und hat eine Gesamtgeldstrafe von 55 Tagessätzen verhängt. Bei einem Tagessatz handelt es sich um das (geschätzte) Tageseinkommen, und für den Vorsitzenden der Brose-Gesellschafterversammlung wurde hier der maximal mögliche Satz von 30 000 Euro veranschlagt - das ergibt die Geldstrafe von 1,65 Millionen Euro.


Amphibien-Ausflug "erledigt"

Abgeschlossen ist nach Auskunft von Stoschek die Fahrt mit einem Amphibienfahrzeug auf der Regnitz während der Sandkerwa. "Das war eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von 200 Euro erledigt ist", teilt er mit. Gleichzeitig bemühe sich die Stadt Bamberg, dass im kommenden Jahr eine Genehmigung erteilt werden könne.