Machte Coburg "eine Fülle von Fehlern"?
Autor: Simone Bastian
Creidlitz, Mittwoch, 27. Januar 2016
Eine Anwohnerin hat gegen den Bebauungsplan geklagt, der statt der zwei Bahnübergänge in Creidlitz eine Unterführung vorsieht. Die Anwälte der Klägerin werfen der Stadt schwere Mängel im Planungsprozess vor.
So schnell wird es wohl nichts mit der Bahnunterführung in Creidlitz: Neben der Normenkontrollklage am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof sorgt die DB Netz für Verzögerungen. Denn sie will nun doch ein Planfeststellungsverfahren für die vorgesehenen Umbauten am Creidlitzer Bahnhof durchführen, so, wie es das Eisenbahnbundesamt verlangte.
Dabei hätte die Stadt fast alles schon zusammen gehabt: Einen rechtskräftigen Bebauungsplan, eine Vereinbarung mit Bund und Bahn über die Kostenverteilung. Normalerweise zahlen Bund, Bahn und Kommune bei solchen "Kreuzungsvereinbarungen" je ein Drittel der Kosten. Aber die Verhandlungen über die Kreuzungsvereinbarung kamen nicht zum Abschluss, und der Bebauungsplan wurde kurz vor Ablauf der Frist beklagt.
Im Bebauungsplanverfahren hatte es fast 200 gleichlautende Einwendungen von Privatpersonen gegeben. Der Bau- und Umweltsenat befasste sich damit in seiner Sitzung am 14.
Alternativen missachtet
Damit wäre für die Unterführung Baurecht vorhanden gewesen - es sei denn, dass innerhalb eines Jahres eine Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften oder Mängel im Abwägungsvorgang nachgewiesen werden. Die wollen die Anwälte Franziska Heß und Rick Schulze, beide Fachanwälte für Verwaltungsrecht, gefunden haben, wie sie am Mittwoch mitteilten.So habe die Verwaltung mögliche Alternativen zur Unterführung nicht geprüft. Zu diesen Alternativen gehören den Anwälten zufolge die "Nullvariante", also alles so zu lassen, wie es ist, und ein Vorschlag, den Anwohner eingebracht hatten: Die Unterführung sollte zwischen den beiden noch vorhandenen Bahnübergängen, direkt zur Kreuzung von Fabrikweg mit Hahnwiese und dem Abzweig zur B4 gebaut werden. Dies habe die Stadt "nur oberflächlich geprüft", wie Anwältin Heß moniert. Im Bebauungsplan heißt es dazu, dass bei einer Unterführung an dieser Stelle der Fabrikweg tiefer gelegt werden müsste - das sei zu aufwendig.
Umweltaspekte wie Lärm und Erschütterungen seien nur unzureichend betrachtet worden, so die Anwältin weiter. "Die gegenüber der Stadt Coburg geltend gemachten Mängel erachten wir als grundlegend und schwerwiegend." Für die Unterführung muss die Creidlitzer Straße abgesenkt werden, und es werden dort mehr Fahrzeuge fahren, weil der zweite Bahnübergang nur durch einen Fußgängertunnel ersetzt wird. An einem Ende der Unterführung, an der Einmündung zum Fabrikweg, soll eine Ampel installiert werden. Deshalb befürchten die Anwohner Rückstaus der Autos und damit verbunden den Lärm. Im Bebauungsplan wurde deshalb festgestellt, dass infolge der Unterführung bei zehn Anwesen an der Creidlitzer Straße Anspruch auf Schallschutzfenster bestehe.
Lange Schranken-Schließzeiten
Die Coburger Stadtverwaltung war gestern nicht zu einer Stellungnahme in der Lage. Das über 100 Seiten starke Schreiben der Anwälte werde noch geprüft, hieß es.
Im Übrigen seien die Einwendungen der Anwohner im Bau- und Umweltsenat in öffentlicher Sitzung gewürdigt und behandelt worden. Im Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan wurde der Bau der Unterführung als "alternativlos" bezeichnet. Die Gesamtkosten wurden damals auf knapp zehn Millionen Euro beziffert. Zuletzt ging die Stadt davon aus, dass ihr Anteil bei 8,5 Millionen Euro liegen würde, wenn auch Bahn und Bund sich beteiligen. Eine Unterführung in Creidlitz wurde schon vor über 100 Jahren gefordert; der jetzt vorliegende Bebauungsplan basiert auf einem aus dem Jahr 1985, der nie umgesetzt wurde.
Größtes Problem des Bahnübergangs Creidlitz ist die veraltete Sicherungstechnik, die sehr lange Schließzeiten der Schranken zur Folge hat. Auch das ist ein Argument der Anwohner gegen die Unterführung: Mit modernen Signal- und Schrankenanlagen wie in Dörfles-Esbach wäre eine Bahnunterführung nicht nötig.