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Letzter Akt der Coburger Sauna-Posse


Autor: Simone Bastian

Coburg, Montag, 06. März 2017

Ein Beklagter, der doch nur die Welt besser machen will, eine Klägerin, die rein aus prinzipiellen Gründen von 99,90 Euro per Gericht eintreibt.


Es ging ums Prinzip. Und um 99,90 Euro plus Zinsen, über die gestern am Coburger Amtsgericht verhandelt wurde. Ein Gast des Coburger Aquaria-Bads, der dort regelmäßig in die Sauna geht, sollte Schadenersatz leisten. Er hatte am 30. März 2016 eine kleine Handsäge und ein Klötzchen mit Schleifpapier mit in den Saunabereich des Bads gebracht, um das zu entfernen, was ihn störte: Den Griff an einem halbierten Saunaeimer, der wiederum die Sauna-Aufgussschale an der Wand kaschierte. Der hochragende Griff war nämlich im Weg, wenn die Badegäste Aufgussflüssigkeit nachfüllen wollten. Spätestens dann, wenn der eigentliche Aufgussbehälter fast leer war und der Rest aus dem Eimer nicht mehr mit der Kelle herausgeschöpft werden konnte, sondern in die Schale gekippt werden musste.

Die Saunagäste hätten sich oft über das überflüssige Stück Holz aufgeregt. So schilderte es der Beklagte am Montag Richterin Julia Gerhardt. Aber keiner der Gäste informierte das Badpersonal. Stattdessen nahm sich der Beklagte vor, selbst zur Tat zu schreiten, brachte eine Woche später sein Handwerkszeug mit und sägte das etwa zehn Zentimeter lange Holzstück ab.

Für Richterin Julia Gerhardt war damit klar, dass von einer Sachbeschädigung auszugehen sei: Der Beklagte habe einen Gegenstand, der ihm nicht gehört, vorsätzlich in seiner Beschaffenheit verändert, ohne dass es einen Rechtfertigungsgrund gebe. "Entscheidend ist nicht, dass der Beklagte meint, eine Störung zu beseitigen." Deshalb habe die SÜC Bus & Aquaria als Betreiberin des Bads auch zu Recht ein Hausverbot verhängen können.

Einen Rechtfertigungsgrund habe er sehr wohl, argumentierte der Beklagte: Schließlich habe ihm die SÜC zwar eine neue Verkleidung für die Sauna-Aufguss-Schale in Rechnung gestellt, aber am Ende genau das installiert, was er mit seiner Säge-Aktion hergestellt hatte.

Nichtsdestotrotz sei er bereit gewesen, die ihm in Rechnung gestellten 99,90 Euro zu bezahlen, betonte der Beklagte. Anfangs hatten die SÜC sogar noch mehr Geld verlangt - 50 Euro zusätzlich wegen eines Verstoßes gegen die Badeordnung. Doch so ein Bußgeld gab die Badeordnung gar nicht her.

Im Mai 2016 habe er sich mit der SÜC-Justiziarin Kerstin Banach auf einen Kompromiss geeinigt, argumentierte der Beklagte: Er hätte die 99,90 Euro bezahlt, im Gegenzug hätte er den SÜC eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen für die Sauna vorgelegt und dafür einen Eintrittsgutschein in Höhe von 100 Euro erhalten. Sogar einen Versöhnungstermin habe man anberaumen wollen, über den die Medien dann berichten sollten. Das Tageblatt hatte die Geschichte um die Säge-Aktion im Mai 2016 veröffentlicht ("Zehn Zentimeter zu viel in der Sauna").

Doch der Beklagte überwies nicht. Das sei aber die Bedingung gewesen, betonte Kerstin Banach. Außerdem habe sie nur zugesagt, dass die Verbesserungsvorschläge objektiv und sorgfältig geprüft würden. Das sei geschehen, doch die Vorschlagsliste habe nichts enthalten, was nicht schon von den SÜC im Zuge der Planungen für den anstehenden Sauna-Neubeu bedacht worden wäre. Einen Gutschein über 100 Euro hätten diese Vorschläge nicht gerechtfertigt.

"Es drückt sich in diesem Verfahren eine Arroganz aus, die ist hanebüchen", befand der Beklagte. So habe er zum Beispiel Vorschläge für den Nichtraucherschutz im Freiluftbereich der Sauna gemacht. Welche, blieb offen, denn an dieser Stelle schritt Richterin Gerhardt ein: "Wir wollen uns auf das Wesentliche beschränken." Aber der Beklagte ließ sich nicht bremsen: Ein Problem seien auch die metallenen Lampenschirme in der Sauna, an denen sich schon Badegäste verbrannt hätten. Abhilfe sei nicht geschaffen worden. "Es geht doch gar nicht um die Sache!"

"Bei mir schon", erwiderte Richterin Gerhardt trocken. "Wir wollen das jetzt nicht ausweiten." Ein Urteil musste sie jedoch nicht sprechen: Der Beklagte erkannte, dass er würde zahlen müssen, und sagte zu, den fälligen Betrag umgehend zu überweisen. Das habe er noch am Montagnachmittag getan, wie er das Tageblatt später per E-Mail wissen ließ.