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Leiche an der Lauter in Coburg: Täter erhalten Bewährungsstrafe


Autor: Christian Pack

Coburg, Montag, 23. November 2015

In den 1990er-Jahren wird ein Obdachloser in Coburg getötet und seine Leiche am Lauter-Ufer vergraben. Fast zwanzig Jahre später werden die sterblichen Überreste gefunden. Zwei Täter werden jetzt zu einer Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt.
Neben der Stadtautobahn in Coburg hatten Jugendlichen Mitte der 1990er-Jahre den getöteten Obdachlosen vergraben. Nach dem Hinweiseines Tatbeteiligten bargen Spezialisten im Februar 2014 das Skelett des Mannes. Foto: Tageblatt-Archiv/Ulrike Nauer


Weil sie einen Obdachlosen vor knapp zwanzig Jahren in Coburg getötet haben, wurden zwei Männer am Montag zu Bewährungsstrafen verurteilt. Der Vorsitzende der 1. Großen Jugendkammer des Landgerichts Coburg, Gerhard Amend, verurteilte die Männer aus dem Raum Coburg (zur Tatzeit waren sie 15 und 16 Jahre alt) wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Jugendstrafe von jeweils zwei Jahren auf Bewährung. Amend sprach von einem "sehr schwierigen Verfahren", bei dem die Kammer wegen der Strafbemessung lange diskutiert habe.

Hätte einen der Beteiligten nicht 20 Jahre später sein Gewissen geplagt, wäre die Leiche am Flussufer der Lauter wohl nie entdeckt worden. Der Mann hatte sich im Februar 2014 bei der Polizei gemeldet und von einem jahrelang zurückliegenden Verbrechen berichtet. Erst im August 2014 stand fest, dass es sich bei der Leiche um einen 1956 geborenen Obdachlosen handelt, der in den 1990er-Jahren in Coburg gelebt hatte. Vier Jugendliche - heute alle etwa Mitte 30 - sollen an der Tat beteiligt gewesen sein und den Mann, der entweder aus Coburg oder Meeder gestammt haben soll, gemeinsam umgebracht haben. Nach intensiven Ermittlungen und Befragungen standen letztlich nur zwei von ihnen vor Gericht.


Unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Die beiden Männer waren zum Tatzeitpunkt noch Jugendliche. Deshalb hatte die Große Strafkammer am Landgericht Coburg hinter verschlossenen Türen verhandelt. Auch war nicht sicher, dass das Urteil öffentlich verkündet wird. Letztlich entschied Richter Amend, dass jeweils ein Vertreter örtlicher Medien zur Verkündung des Urteils zugelassen wird. Film- und Fotoaufnahmen waren nicht gestattet.