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Lebenslange Haft für Mord an der Ehefrau


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, Donnerstag, 22. Januar 2009

Das Schwurgericht München II hat am Donnerstag den ehemaligen Coburger Stadtkantor und Kirchenmusik-Professor Hans-Martin Rauch zu lebenslanger Haft für den Mord an seiner Ehefrau Barbara verurteilt.
Der Angeklagte Hans-Martin Rauch wird kurz vor der Urteilsverkündung in Handschellen in den Gerichtssaal geführt.  Foto: Eberhard Unfried


„Sie haben ein Leben vernichtet, weil Sie zu feige waren, Ihrer Frau zu sagen, dass man nicht in den Urlaub fahren kann!“ Richter Walter Weitmann, Vorsitzender des Schwurgerichts München II, bezeichnete den Kirchenmusik-Professor Hans-Martin Rauch (64) als „Versager“.
Vor dem Verbrechen in Gmund am Tegernsee am 19. Mai 2008 hatte Hans-Martin Rauch nach außen hin das Leben eines untadeligen Künstlers und Kirchenmannes geführt. Doch der Musiker hatte eine andere, weniger feine Seite: Zwei uneheliche Kinder, um die er sich – so das Gericht – nicht gekümmert habe. Zudem wuchsen ihm die Schulden aus einem Immobilien-Geschäft über den Kopf.
Seiner Frau habe er all die finanziellen Probleme verschwiegen, stellte der Richter fest. Er hatte ihr nichts davon gesagt, dass die Konten gesperrt worden waren. Barbara Rauch (59) hatte am Tattag fest daran geglaubt, eine Andalusien-Reise stehe kurz bevor. Die Koffer hatte sie schon gepackt.
Diesen Irrglauben nutzte Hans-Martin Rauch brutal aus. Sie solle sich nicht umdrehen, hatte er seiner Frau gesagt, als er zu ihr ins Zimmer trat. Sie glaubte, er habe die Reiseunterlagen. Er rammte ihr jedoch ein langes Küchenmesser in den Rücken. Als sie sich umdrehte, stach er noch zwei Mal zu. „Ein lupenreiner Heimtücke-Mord“, so Weitmann, „Sie haben Ihre Frau umgebracht, weil Sie zu feige waren, ihr die finanziellen Schwierigkeiten zu beichten.“
Staatsanwalt Oliver Ottmann hatte in seinem Plädoyer dem Angeklagten vorgeworfen, er habe sich selbst in ein Lügengebäude hineinmanövriert. Die Tat habe der Angeklagte aus Angst begangen, „sein Versagen eingestehen zu müssen“. Nach dem Verbrechen habe er sein Opfer „hingeschmissen wie einen Kadaver“, um dann eine Woche lang durch Deutschland zu reisen. Ottmann: „Es war eine Vergnügungstour zu den Stätten seines Triumphes“.
Verteidiger Karl Degenhard plädierte wegen besonderer Tatumstände auf elf Jahre Haft. Der Angeklagte betonte in seinem letzten Wort, er habe sich nach der Tat selbst umbringen wollen: „Dieser Tat kann nur der eigene Tod folgen.“