Kreis Coburg: Anteil der zwölf- bis 13-jährigen Flüchtlinge steigt
Autor: Lothar Weidner
LKR Coburg, Mittwoch, 14. Oktober 2015
Die zuständigen Mitarbeiter des Landratsamtes engagieren sich bis an ihre Leistungsgrenze, um die unbegleiteten Jugendlichen aus dem Kreis der Asylbewerber in Obhut zu nehmen. Dies ging aus dem emotionalen Bericht von Angelika Sachtleben vom Amt für Jugend, Familie und Senioren hervor.
"Wir arbeiten an der Grenze", ergänzte Landrat Michel Busch (SPD). Von Resignation gibt es aber bisher keine Spur.
Bis zum 30. September sind im Landkreis 123 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufgenommen worden. Alle diese sind als Minderjährige zugewiesen oder aus Einrichtungen für erwachsene Asylbewerber im Landkreis aufgenommen worden. Von den insgesamt 13 jungen Menschen, die zum Stichtag 30. September 18 Jahre waren, sind sechs während ihres Aufenthalts im Landkreis volljährig geworden. Bei weiteren sieben Personen haben die Mitarbeiter des Jugendamtes ein neues Alter ermittelt. Während zu Beginn der Zuweisungen ausschließlich 16- und 17-Jährige kamen, verschiebt sich das Altersspektrum immer weiter zu jüngeren Flüchtlingen. Die ersten zwölf- und 13-jährigen Kinder wurden im September aufgenommen.
Zum 30.
Nicht alle sind noch hier
Nicht alle dem Landkreis zugewiesenen Jugendlichen sind heute noch hier. 33 insgesamt haben den Landkreis verlassen, berichtete Sachtleben. Acht volljährig gewordene Männer wurden Erstaufnahmeeinrichtungen für Erwachsene überstellt, in vier Fällen konnte eine Familienzusammenführung realisiert werden. "Es bleibt abzuwarten, ob tatsächlich ab Januar eine Entspannung der Situation in Bayern und somit auch im Landkreis Coburg zu erwarten ist", sagte Sachtleben. Auf alle Fälle herrsche ein buntes Sprachenwirrwarr.
Natürlich spielte bei der Sitzung auch die finanzielle Seite eine Rolle. "Da müssen wir sehen, was auf uns zukommt", meinte Sachtleben, "denn Bayern hat 8,5 Millionen Euro in den Haushalt eingestellt, was nicht ausreicht." Landrat Michael Busch ergänzte: "Die anderen Bundesländer müssen auch aufnehmen nach dem sogenannten ,Königsteiner Schlüssel‘, der festlegt, welchen Anteil der Asylbewerber jedes Bundesland zu tragen hat.