Kommt doch ein Bürgerbegehren in Coburg?
Autor: Simone Bastian
Coburg, Montag, 21. Dezember 2015
Im Oktober verhinderte der Coburger Stadtrat ein Bürgerbegehren zu der Frage, ob die Stadt sich an der Finanzierung eines neuen Flugplatzes beteiligt. Nun ziehen die Initiatoren des Bürgerbegehrens vors Verwaltungsgericht, da sie "begründete Hoffnung haben, dass eine Klage erfolgreich ist".
Martina Benzel-Weyh, Klaus Klumpers und Helmut Hannweber informierten am Montag die Presse darüber, dass die Klage bereits eingereicht ist. Die drei Sprecher des Bürgerbegehrens haben sich vorher umfassend juristisch beraten lassen. Das war nicht billig: 5000 Euro hätten die beiden Gutachten gekostet, sagte Martina Benzel-Weyh. Finanzielle Hilfe kam von den Parteien: Benzel-Weyh ist Fraktionssprecherin von Bündnis 90/Grüne in Coburg, Klaus Klumpers vertritt die ÖDP im Coburger Stadtrat.
Womit sie ihre Klage begründen, erläuterten die drei nicht. Deutlich wurde aber, dass sie vor allem dem Rechtsamt der Stadt Coburg Blockadehaltung vorwerfen. Das Rechtsamt hatte die Beschlussvorlage für den Stadtrat erarbeitet, der in seiner Sitzung am 22. Oktober das Bürgerbegehren für unzulässig erklärte. Die Stadtratsmehrheit habe den Bürger nicht mitentscheiden lassen wollen, interpretieren das die Vertreter des Bürgerbegehrens.
Vor allem habe das Rechtsamt abgestritten, dass die Fragestellung des Bürgerbegehrens verändert werden könnte. Das hatten die Grünen noch in der Stadtratssitzung vorgeschlagen. Das Bürgerbegehren umfasste nämlich zwei Fragen: Es ging darum, ob die Stadt Coburg aus der Projektgesellschaft Verkehrslandeplatz austreten soll, die einen neuen Verkehrslandeplatz bei Neida bauen soll. Für diesen Verkehrslandeplatz läuft derzeit das Planfeststellungsverfahren. Mit fast der gleichen Fragestellung hatte ein Bürgerentscheid im Landkreis Erfolg: Der Landkreis scheidet deshalb zum Ende des Jahres aus der Projektgesellschaft aus. Die Stadt könnte das nicht mehr: Kündigungen werden erst zum 31. Dezember 2025 wirksam.
Die zweite Frage ging dahin, ob der vorhandene Verkehrslandeplatz Brandensteinsebene ertüchtigt werden solle, so, dass dieser eine unbeschränkte Betriebserlaubnis für den Instrumentenflug erhält. Doch die Entscheidung über die Betriebserlaubnis liege nicht im Ermessen der Stadt, hatte Willi Kuballa vom städtischen Rechtsamt seinerzeit argumentiert. Und: Die Kopplung der Fragen sei nicht statthaft. Es könne ja jemand für den Austritt aus der Projektgesellschaft und gegen einen Ausbau der Brandensteinsebene sein. Diese zweite Frage hätte man streichen können, argumentieren Benzel-Weyh, Klumpers und Hannweber nun.
Wann das Verwaltungsgericht entscheidet, ist offen. Für den Fall, dass es die Klage gegen den Bescheid der Stadt abweist, haben die Initiatoren des Bürgerbegehrens noch eine andere Idee: Sie könnten ein neues Bürgerbegehren starten und dann die Formulierung der Fragestellung im Vorfeld mit dem Rechtsamt abklären. Dann wäre eine Ablehnung des Bürgerbegehrens aus formalen Gründen nicht möglich.