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Kindesmissbrauch: Coburger für Hardcore-Pornos verurteilt


Autor: Katja Nauer

Coburg, Freitag, 25. November 2016

Ein 66-jähriger Coburger tauschte im Internet Dateien, die teilweise schwersten sexuellen Missbrauch von Kleinkindern zeigten.
In Coburg ist ein Mann wegen Kinderpornos verurteilt worden. Foto: Patrick Pleul, dpa


Von Bildern und Videos im "Hardcore"-Bereich sprach Strafrichterin Melanie Krapf, außerdem von einem "Chatverkehr", der es "in sich" habe. "Das ist nichts, womit ich normalerweise konfrontiert werde", sagte sie. Auch deshalb fällten am Donnerstag neben Krapf zudem zwei ehrenamtliche Richter in einem Prozess, dem ein aufwendiges Ermittlungsverfahren voranging, das Urteil über einen 66-Jährigen aus Coburg.

Der Mann gab die ihm zur Last gelegten Vorwürfe zu. In 33 Fällen soll sich der Coburger über Netzwerke im Internet Bilder und Videos übelster pornografischer Machart verschafft und diese auch weitergegeben haben. Die Kinder, die auf diesen Aufnahmen zu sehen sind, waren teilweise nicht nur unter elf Jahren, sondern sogar vier Jahre und jünger - und sogar im Babyalter.

In dubiosen Internetforen kommunizierte der Mann mit einer Vielzahl von Chatpartnern und tauschte Fotos und Videos aus. Die Ermittler, die im März 2015 in der Coburger Wohnung des Mannes dessen Computer beschlagnahmten, stießen auf Dateien aus dem Jahr 2012, 2013 und 2014.

In Chatrooms soll der Mann auch immer wieder über den tatsächlichen Missbrauch an einem achtjährigen Nachbarmädchen, das er angeblich mit Alkohol gefügig gemacht haben will, berichtet haben. Aufgrund der massiven Körperbehinderung, die der Mann seit Geburt hat, stellte sich diese Behauptung allerdings als unwahr heraus. Gegen 14 der Chatpartner, die Dateien mit ihm getauscht hatten, wurden mittlerweile ebenfalls Verfahren eröffnet.


"Konnte sein Begehren gar nicht in die Tat umsetzen"

"Mein Mandant hat diese Neigungen seit seiner Pubertät", gab Anwalt Marcus Waffenschmidt in einer Erklärung an. Sein Arbeitgeber habe mittlerweile ein Disziplinarverfahren gegen ihn angestrengt, seine Ehe leide, sagte der Anwalt. Bei verschiedenen Institutionen habe sein Mandant bisher vergebens versucht, einen Therapieplatz zu erhalten. Zudem habe er seine Begehren aus gesundheitlichen Gründen gar nicht in die Tat umsetzen können, argumentiert er. Er sei nachts vollkommen hilflos, sagte seine Ehefrau aus, könne sich im Bett nicht selbstständig drehen und wenden.

"Es ist nicht Gegenstand der Verhandlung, ob der Angeklagte seine pädophilen Neigungen in die Tat umgesetzt hat", erwiderte darauf Staatsanwalt Matthias Schmolke. Ihn und die Richterin interessierten vor allem, wie der Mann überhaupt in Kontakt zu seinen diversen Chatpartnern getreten sei. Doch darauf erhielten sie nur ausweichende Antworten: "Ich kann mir das nicht mehr so richtig vorstellen, wie ich da hineingekommen bin", sagte der Angeklagte und weiter nur so viel: "Das hat sich im Lauf der Zeit so ergeben."

Auch wenn während des Verfahrens auf die Verlesung des Chatverlaufs, den die Richterin als im negativen Sinne "herausragend" bezeichnete, als auch auf die Präsentation der Dateien verzichtet wurde, ließ Staatsanwalt Matthias Schmolke keinen Zweifel an der Verwerflichkeit der Tat. "Nicht die tatsächliche Gefahr eines sexuellen Angriffs auf ein Kind ist das Thema der Anklage", erklärte er. Der Hauptvorwurf sei vielmehr das Beschaffen und Weitergeben von zahlreichen Dateien mit "absoluten Hardcore-Material".


"Ekelhaftes Geschäft"

Damit habe der Angeklagte einen erheblichen Beitrag dazu geleistet, im Internet einen Markt für derartige Fotos und Videos mit sexueller Gewalt gegen Kinder zu schaffen. "Damit wird dieses ekelhafte Geschäft am Laufen gehalten", sagte er und forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. Schmolke wies auf die Vielzahl von Akten hin, sprach von einer "erheblichen Dimension" und einem "erheblichen Schuldvorwurf".
Die Richter verhängten eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung, mit einer dreijährigen Bewährungsfrist. Außerdem muss der Mann, der bisher strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten ist, insgesamt 2400 Euro Strafe zahlen, sich für die Dauer von zwei Jahren einer ambulanten Therapie in Würzburg unterziehen und die Kosten des Verfahrens tragen. "Diese Bewährungsstrafe soll Sie treffen", sagte Richterin Melanie Krapf zum Angeklagten, und auch die Geldstrafe solle eine "spürbare Strafe" sein. "Wir gehen davon aus, dass dieses Vermittlungsverfahren Ihnen zur Warnung gereicht hat."
Das Urteil ist rechtskräftig.